Grossraubtiere | Augstbord-Gemeinden haben Anzeige wegen Wolfs-Fotofallen erstattet
Pro-Wolf-Präsi Gerke muss beim Staatsanwalt antraben
Hat die Gruppe Wolf Schweiz mit dem Aufstellen von Fotofallen in der Augstbord-Region gegen geltende Gesetze verstossen? Nach einer Anzeige der Augstbord-Gemeinden kommt es zu einer Strafuntersuchung durch die Oberwalliser Staatsanwaltschaft.
Die Empörung war gross, als das Oberwalliser Lokalradio rro.ch Mitte Juni 2016 von Fotofallen berichtete, die von der Gruppe Wolf Schweiz beziehungsweise deren Präsidenten David Gerke bei Ergisch installiert wurden. Passanten hatten diese bei einem Spaziergang entdeckt. «Wir finden das total daneben», liess sich die aufgebrachte Passantin vom Lokalradio zitieren. «Spaziergänger können im Wald im Falle einer Notdurft diese nicht mal mehr verrichten, ohne dabei das Gefühl zu haben, beobachtet oder fotografiert zu werden.»
Sechs Fotofallen
Insgesamt sechs Fotofallen hatte die Gruppe Wolf Schweiz in der Augstbord-Region an Orten aufgestellt, die eine Passage der Augstbord-Wölfe vermuten liessen. Die Wölfe tappten denn auch mehrmals in diese Fallen. Die Fotos wurden im Anschluss unter anderem der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere unaufgefordert zur Verfügung gestellt. Jagdchef Scheibler aber stellte klar, dass seine Dienststelle keinerlei Vereinbarungen mit der Gruppe Wolf bezüglich Wolfsmonitoring habe. Die Fotos wurden lediglich in der Rubrik «gemeldete Sichtbeobachtungen» des Kantons geführt. Er könne der Pro-Wolf-Gruppe schlussendlich nicht verbieten, dem Kanton Mails mit Bildern aus Fotofallen zu senden.
Präsident David Gerke, der mit seinem Wolfsmonitoring in der Augstbord-Region auf wenig Gegenliebe stösst, liess seine Community auf der Facebook-Seite der Gruppe Wolf Schweiz aber kurz nach der «Entdeckung» der Fotofallen wissen, dass diese nun entfernt worden seien. Fotos, wo auch Personen in der «Falle» zu sehen sind, seien selbstverständlich gelöscht worden. Nichtsdestotrotz forderte der Verein für einen Lebensraum ohne Raubtiere die betroffenen Gemeinden über die Medien auf, Anzeige gegen die Pro-Wolf-Organisation zu erstatten.
Alle am selben Strick
Das ist nun auch der Fall, wie der «Walliser Bote» in Erfahrung brachte. Die Gemeinden Embd, Törbel, Zeneggen, Bürchen, Unterbäch, Eischoll und Ergisch haben gegen die Gruppe Wolf Schweiz und dessen Präsidenten David Gerke Strafanzeige bei der Oberwalliser Staatsanwaltschaft hinterlegt. Parallel dazu erfolgte auch eine Anzeige beim Walliser Datenschutzbeauftragen Sébastien Fanti.
«Die Anzeigen sind in den vergangenen Tagen auf die Post», bestätigt Anwalt Aron Pfammatter, der die Gemeinden vertritt, den Sachverhalt. «Die Kameras sind ohne jegliche Bewilligung, ohne jeglichen Hinweis für Passanten und ohne jegliche Einwilligung der Eigentümer installiert worden. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Überwachungskameras im öffentlichen Raum, in diesem Fall im Wald, ohne rechtliche Grundlage überhaupt installiert werden dürfen. Zumal die Kameras natürlich nicht nur Wildtiere wie Wölfe erfassen, sondern auch Personen.»
Und die Fotofallen der Jäger?
Gerade aus datenschützerischer Sicht bewegt sich das Aufstellen von fixen Kameras im öffentlichen Raum – dazu gehören im weitesten Sinn auch Drohnen oder private Überwachungskameras, deren Blickwinkel oftmals auch Strassen und öffentliche Plätze miterfassen – in einer Grauzone. «Die Staatsanwaltschaft Oberwallis muss nun im konkreten Fall abklären, ob es durch die Gruppe Wolf Schweiz zu Verletzungen geltenden Rechts gekommen ist oder nicht», so Aron Pfammatter. «Vom Walliser Datenschutzbeauftragten erwarten wir Antworten, ob es zu Datenschutzverletzungen bezüglich allfällig erfasster Personen gekommen ist.»
Käme es zu einer Verurteilung von Gerke, könnte dies auch Auswirkungen auf ein anderes Einsatzgebiet von Fotofallen haben. Erst kürzlich hat der Walliser Staatsrat für die kommende Jagd im Herbst 2016 ein Verbot erlassen, das es Jägern untersagt, während der Jagd Fotofallen beziehungsweise Kameras einzusetzen, auf denen Wildwechsel festgehalten werden. Vor der Jagd aber dürfen solche Kameras im Wald von Jägern nach wie vor installiert werden. Diese Praxis ist vermutlich in der gleichen Grauzone anzusiedeln, wie die Fotofallen privater «Wolfsjäger».
zen
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Kommentare
Beat - ↑13↓27
Echt witzig - jetzt freuen sich alle Wolfsgegner, inklusive Jägerschaft. Und realisieren nicht, dass sie ab sofort ebenfalls vor den Richter gezogen werden, wenn eine Kamera eines Jägers entdeckt wird. Lustiges Trüppchen, wir Walliser. Die Schildbürger stammen offenbar aus unserem Kanton :-).
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Tom - ↑31↓70
Kanton Wallis, steht für: Wilderei, Vetternwirtschaft, missliche Wirtschaftslage, schlechtes Gesundheitsnetz, Quecksilbervergiftung in Böden, Bezüger Nr.2 beim NAF, überteuerte Kurtaxen usw.
Da kommt doch so ein Kameraproblem gerade recht.
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Simon R. - ↑25↓10
Boah - was für ein unzufriedener Mensch bist du denn. Ich hoffe nur, dass du nicht in unserem Kanton wohnen musst.
Ergischer - ↑48↓15
Ich fordere die Person, welche in die Fotofalle getappt ist und die Geschichte RRO geschildert hat, ebenfalls auf, Klage einzureichen.
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lena - ↑36↓10
wer andern eine Grube gräbt fällt selbst hinein
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Oberwalliser - ↑80↓17
Lieber Petsch
Du hast keine Ahnung vom Schweizerischen Rechtssystem und von Strafrecht, Lies mal die Schweizerische Strafprozessordnung. Sprich besser nicht von Sachen wo Du keine Ahnung hast...
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Walliser - ↑15↓38
Wenn das Armenhaus der CH, seine wirklichen Probleme im Griff hat, kann man dann über Fotofallen diskutieren.
Pierre Chapelain - ↑58↓149
Haben wir keine anderen Sorgen?
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Anwohner - ↑42↓10
Doch unsere grögsste Sorge ist das Wohl unserer Tiere die wir lieben und zu denen wir schauen!!!
Petsch - ↑19↓104
Meine liebe Damen und Herren: Im Rechtstaat entscheidet immer noch ein Richter und nicht ein Staatsanwalt aus dem Oberwallis ob das ganze "Legal" war.
Selber finde ich das ganze bedenklich, wir leben in einer unglaublichen Sicherheitsgesellschaft - siehe z.B Heli-Eltern!