Gesundheit | 11 Millionen Franken mehr als 2019
Kanton Wallis erhöht Beitrag für Prämienverbilligung
Der Staatsrat stellt fast 204 Millionen Franken zur Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung der Krankenversicherung 2020 bereit. Die Zahl der Begünstigten wird erhöht.
Über 11 Millionen mehr als 2019: Der Staatsrat hat 203,8 Millionen Franken zur Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung der Krankenversicherung für das kommende Jahr bereitgestellt. Dieser zusätzliche Betrag ermöglicht es, die Zahl der Begünstigten zu erhöhen und Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu unterstützen, indem ihre Kinder gemäss Mitteilung eine Subvention von 80 Prozent erhalten.
Um die Auswirkungen der Prämien auf das Familienbudget zu mildern, gewährt der
Staatsrat eine Subvention an Kinder bis zum 20. Lebensjahr aus Familien mit
niedrigem und mittlerem Einkommen. Die Zahl der Kinder wird sich mit einer
ordentlichen Prämienverbilligung der Krankenversicherung bis 2020 von 11'500 auf 14'000 erhöhen.
Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Prämienverbilligung wurden ebenfalls angepasst, um mehr Menschen zu helfen, ihre Krankenversicherungsprämien zu bezahlen. Fast 76'500 Menschen werden im Jahr 2020 eine Prämienverbilligung erhalten. Im laufenden Jahr sind dies 71'000.
Der Betrag der Subventionen verteilt sich auf Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mit 48 Prozent, auf Personen mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen mit 28 Prozent und auf Personen mit Sozialhilfe. Diese machen 12 Prozent aus. Der Restbetrag deckt die Prämien von Personen mit Verlustscheinen ab.
Ein zusätzlicher Kompensationsbetrag von 9 Millionen kann gemäss Schreiben des Kantons vorbehaltlich der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag würde es ermöglichen, eine Subvention für weitere 5300 Erwachsene zu gewähren und den Subventionssatz für 11'800 begünstigte Erwachsene anzupassen.
Die Begünstigten werden auf der Grundlage ihrer Steuererklärung 2018 automatisch
ermittelt. Im Februar 2020 werden diese eine persönliche Information erhalten.
Personen mit einer Änderung in der familiären oder der finanziellen Situation im laufenden Jahr müssen der Ausgleichskasse des Kantons ein Spezialgesuch für eine individuelle Prämienverbilligung zustellen, wenn sie 2020 Anspruch auf Subventionen haben möchten. Diese Gesuche werden gesondert geprüft. Personen, die der Quellensteuer unterstellt sind, sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht mehr denselben rechtlichen und steuerlichen Wohnsitz wie ihre Eltern haben, können vor Ende Dezember 2020 ebenfalls ein entsprechendes Spezialgesuch einreichen.
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