Justiz | Altersheim-Pfleger wegen Schändung verurteilt
Demente Patientin in Briger Altersheim sexuell missbraucht
Das Kantonsgericht Wallis hat einen ehemaligen Angestellten eines Briger Alters- und Pflegeheims des Vorwurfs der Schändung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Er muss ausserdem die Verfahrenskosten von nahezu 50 000 Franken bezahlen, schreibt das Kantonsgericht in einer Pressemitteilung vom Mittwoch.
Der Beschuldigte war in erster Instanz freigesprochen worden. Das Kantonsgericht führte im Berufungsverfahren zusätzliche Beweisaufnahmen, namentlich ein Ergänzungsgutachten und eine Zeugenbefragung des Abteilungsleiters forensische Medizin und Bildgebung der Universität Zürich, durch.
Die Berufungsinstanz schloss unter Beachtung sämtlicher Beweismittel, dass der Pfleger an der hilflosen, stark dementen Bewohnerin eine sexuelle Handlung verübt hatte.
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