Gesundheit | Die Begriffe Urteilsfähigkeit und Festhalten am Wunsch zu sterben wurden in den Vordergrund gerückt
Parlament befasst sich abermals mit Sterbehilfe
Die Kommission behält den Artikel 18a über Sterbehilfe in öffentlichen Gesundheitsinstitutionen, den der Grosse Rat in der ersten Lesung angenommen hatte, bei.
Im Rahmen der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes beschäftigt sich das Kantonsparlament auch in der Märzsession mit der Sterbehilfe. In den Debatten der ersten Lesung war es vor allem um die Frage der Sterbehilfe in den Alters- und Pflegeheimen des Kantons und um die Einführung eines diesbezüglichen Artikels gegangen. Die Kommission hat den Artikel über Sterbehilfe in öffentlichen Gesundheitsinstitutionen beibehalten. Sie fand es allerdings nötig ihn zu ergänzen, indem die Begriffe Urteilsfähigkeit und Festhalten am Wunsch zu sterben in den Vordergrund gerückt werden. Bei ihren Diskussionen hat die Kommission die Bedeutung der Patientenverfügung und der therapeutischen Vertretung hervorgehoben. Dies betrifft vor allem Situationen, in denen der Patient nicht mehr urteilsfähig ist. In Bezug auf Palliative Care findet die Kommission, dass der diesbezügliche Artikel ausreichend sei und dass es dem Gesundheitsdepartement obliegen würde sicherzustellen, dass das kantonale Palliative Care Konzept umgesetzt wird.
Die Kommission für die zweite Lesung war gemäss Mitteilung darauf bedacht, auch die anderen Herausforderungen dieser Gesetzesrevision eingehend zu behandeln. Sie hat die Punkte im Zusammenhang mit den Aufgaben der Gemeinden und des Kantons geklärt, noch nicht debattierte Themen wie Videoüberwachung oder ärztliche Medikamentenabgabe behandelt sowie einige Grundsätze ausgebaut – darunter die Patientenrechte und die Begleitung der Patienten in den Gesundheitsinstitutionen sowie die Position und Verantwortung der
Hausärzte.
Die Revision des Gesundheitsgesetzes wird in zweiter Lesung in der anstehenden Märzsession des Grossen Rates behandelt.
pd/ip
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