Die Walliser Sozialdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten sucht nach Gründen:

«Opfer haben kein Vertrauen in Behörden»

Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten: «Es ist denkbar, dass Betroffene es nicht wünschen, auf diese äusserst schmerzhafte und traumatische Vergangenheit in ihrem Leben zurückzukommen.»
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Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten: «Es ist denkbar, dass Betroffene es nicht wünschen, auf diese äusserst schmerzhafte und traumatische Vergangenheit in ihrem Leben zurückzukommen.»
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch /zen 28.01.15 1
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Bisher haben sich im Wallis lediglich 21 Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen gemeldet. Die Walliser Sozialdirektorin, Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten, hofft, dass sich bis Ende Juni mögliche Opfer noch melden.

1815.ch: Esther Waeber-Kalbermatten, Ihr Departement geht von Schätzungen aus, dass bis 1981 im Wallis rund 700 Personen Opfer von fürsorgerischen Massnahmen geworden sind? Worauf stützen sich diese Zahlen?

Esther Waeber-Kalbermatten: «Es gibt keine Übersicht oder Statistik der Anzahl betroffenen Personen in unserem Kanton. Es existiert einzig im Departement für Sicherheit eine Liste von Personen, die administrativ verwahrt wurden.»

Wo sehen Sie Hemmnisse, dass sich Opfer nicht bei den Behörden melden?

«Es ist denkbar, dass Betroffene es nicht wünschen, auf diese äusserst schmerzhafte und traumatische Vergangenheit in ihrem Leben zurückzukommen. Zudem dürfte es auch Betroffene geben, die als Folge dieser Zwangsmassnahmen kein Vertrauen in die Behörden mehr haben. Letzteres ist unter anderem ein Grund, weshalb mein Departement diese Aufgabe der Opferhilfe-Beratungsstelle  übertragen hat. Zudem sind die Leistungen aus dem Soforthilfefonds für bedürftige Personen vorgesehen. Wir gehen deshalb auch davon aus, dass es Betroffene gibt, die zwar unter diesen Massnahmen gelitten haben, sich jedoch nicht in Not befinden und deshalb die Hilfe der OHG-Beratungsstelle nicht in Anspruch nehmen wollen. Ebenso könnten einige der Betroffenen bereits verstorben sein.»

Bisher haben sich im Wallis 21 Opfer für Soforthilfe gemeldet. Welche Hilfe konnte ihnen neben materieller in Form von Geld angeboten werden?

«Die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen können sich an die Opferhilfe-Beratungsstelle (OHG) wenden. Sie kann insbesondere Unterstützung anbieten, damit die Betroffenen die Informationen aus den kantonalen oder kommunalen Archiven erhalten. Die Mitarbeitenden der Beratungsstellen garantieren jeder Person, die sich an diese Stelle wendet, die notwendige Verschwiegenheit, wobei die Opfer dieser Art von Massnahmen angehört und im Hinblick auf zu unternehmende Schritte beraten werden. Von solchen Massnahmen Betroffene, die sich heute in einer finanziell besonders schwierigen Lage befinden, können zudem ein Gesuch um finanzielle Unterstützung aus dem Soforthilfefonds stellen und in Anspruch nehmen.»

Der Kanton Wallis hat 200'000 Franken wie der Grossteil der Kantone in den schweizerischen Soforthilfe-Fonds eingezahlt. Wird das Geld reichen, um den Opfern eine angemessene Hilfe zuteil kommen zu lassen?

«Die Beantwortung dieser Frage ist schwierig, da sich bis dato nur wenige Personen an die OH-Beratungsstelle gewandt haben. Ausserdem werden die Gesuche, welche den von zahlreichen Kantonen getragenen Soforthilfefonds betreffen, von einem Komitee des Runden Tisches für die Opfer von FSZM betreut. Dieser Fonds ist jedoch in Erwartung eines Entscheides des eidgenössischen Gesetzgebers über die Schaffung eines öffentlichen Solidaritätsfonds nur provisorisch eingerichtet worden. Wir hoffen, dass der Soforthilfefonds die dringendsten Bedürfnisse decken kann, bis die Entscheide vorliegen.»

 

 

Anlaufstelle Wallis

Direktbetroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981 (administrative Versorgungen, Zwangskastrationen und -sterilisierungen oder Zwangsabtreibungen, Zwangsadoptionen sowie Fremdplatzierungen als Verding-, Kost- oder Pflegekinder und Heimkinder) haben die Möglichkeit, sich an die von den Kantonen bezeichneten Anlaufstellen zu wenden. Das Unterstützungsangebot der Anlaufstellen für die Betroffenen beinhaltet hauptsächlich Folgendes:

• Die Anlaufstellen hören Ihnen zu, wenn Sie Ihre belastenden Erlebnisse mitteilen wollen.

• Die Anlaufstellen beraten und unterstützen Sie bei der Beurteilung ihrer persönlichen Situation und bei Fragen nach dem weiteren Vorgehen.

Die Anlaufstellen vermitteln Ihnen nach Bedarf Kontakte zu zusätzlichen Fachleuten, die beim weiteren Vorgehen oder auch bei der Bewältigung des Geschehenen Unterstützung bieten können (z.B. psychologische Fachpersonen) oder Kontakte zu Behörden oder Archiven. Opferberatungsstelle Wallis: Avenue Pratifori 27, 1950 Sitten, T. 027 323 15 14, www.vs.ch/lavi

28. Januar 2015, 08:00
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Kommentare

  • Zwangsadoption-Schweiz - vor 10 Jahre ↑0↓0

    Ich würde behaupten das es viel mehr als 700 Betroffene sind. Den viele Betroffene wurden per One Way Ticket nach Süd Amerika verfrachtet, wie in der Visperterminen (Tärbinu).

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