Justiz | Ohne Zulassung unterwegs
Oldtimer-Fahrer kassiert Strafbefehl
Über Jahre überliess ein Oberwalliser Garagist einem befreundeten Oldtimer-Besitzer Händlerschilder. Somit konnte dieser eine ordentliche Anmeldung seiner Fahrzeuge umgehen. Jetzt kassierten sowohl der Autohändler als auch der Oldtimer-Besitzer Geldstrafen und Bussen.
Um eine ordentliche Inverkehrsetzung seiner Oldtimer zu umgehen, lieh sich ein pensionierter Oberwalliser Händlerschilder bei einem Garagisten aus. So verkehrte der Rentner mit den Oldtimern mit den Händlerkontrollschildern von 2017 bis zum Sommer 2019 regelmässig auf öffentlichen Strassen im Oberwallis.
Damit haben sowohl der Garagist auch als der Oldtimer-Besitzer gegen geltende Gesetze verstossen. Händlerkontrollschilder dürfen nämlich einzig von der berechtigten Garage, von deren Mitarbeitern und/oder im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Garage verwendet werden. Der Missbrauch von Händlerkontrollschildern durch Privatpersonen, welche dadurch die ordentliche Inverkehrsetzung ihrer Fahrzeuge umgehen, ist verboten.
Von Privatperson angezeigt
Eine Anzeige durch eine Privatperson setzte dem illegalem Treiben ein Ende. Nach den polizeilichen Ermittlungen erliess die Staatsanwaltschaft Oberwallis im Februar 2020 letztlich sowohl gegen den Garagisten als auch gegen den Oldtimer-Besitzer einen Strafbefehl.
Der Garagist wurde wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern verurteilt. Er wurde mit einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 7050 Franken belegt. Zudem muss er eine Busse von 1500 Franken bezahlen. Der Oldtimer-Besitzer wurde wegen desselben Delikts verurteilt. Seine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe fiel mit 4250 Franken milder aus. Auch er muss eine Busse von 650 Franken bezahlen.
Die beiden Männer haben den Strafbefehl akzeptiert. Die Urteile sind damit rechtskräftig.
zen
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Kommentare
müller Charles-Rene, Sion - ↑15↓40
hallo super das dass Gesetz so hart gereift. Hoffe doch sehr das es in anderen Fällen die jeden Tag so gehen auch bestraft werden. Denn dies ist nicht der einzige Fall. Es wird seit Jahren diese Art praktiziert. Finde es ein Witz es so zu bestrafen.
Ist eher ein Exempel statuieren als ein reguläre Busse. Kommt auch auf den Namen an des verurteilten nicht wahr.
Leibe Redaktion würd mich frühen das der Kommentar offen leserlich ist.
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