Justiz | 13-jährige Tochter mehrfach geohrfeigt
Ohrfeigen bleiben ungestraft
Das Bezirksgericht Siders hat einen zweifachen Vater freigesprochen, der seine 13-jährige Tochter bei mehreren Gelegenheiten geohrfeigt hatte. Fusstritte, welche er früher ebenfalls ausgeteilt haben soll, sind inzwischen verjährt.
Das Bezirksgericht begründete sein Urteil damit, dass der Vater seine Tochter nur selten und nicht systematisch geohrfeigt habe, und dass diese keine körperlichen Schäden davongetragen habe, schreibt der «Nouvelliste». Damit folgte die Justiz einem Urteil des Bundesgerichts, wonach leichte körperliche Bestrafungsformen tolerierbar seien, falls diese ausschliesslich zu erzieherischen Zwecken und nur ausnahmsweise angewendet würden. Gleichzeitig erinnerte es den Vater daran, dass er eine Verurteilung riskiere, sollte er seine Tochter erneut körperlich bestrafen.
pd/tma
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Kommentare
Arthur Heinzmann, Visp - ↑6↓21
Erziehung durch Schläge? Dem Gericht scheint nicht klar zu sein, dass eine Ohrfeige, einen Gehirnschaden hervorrufen kann. Solche Schäden können sich dann unter Umständen sogar als irreparabel erweisen.
Auch wenn sich der, der zuschlägt, im Moment vielleicht gross und stakt fühlen mag, so zeugt dieses Vorgehen doch nur von Schwäche.
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Arthur Heinzmann, Visp - ↑0↓5
Erstaunlich, wie viele Fans Eltern haben, die sich mit Schlägen durchsetzen...