Justiz | 39 Verurteilte im Wallis wollten nicht in Knast
Nur zehn Gesuche für Fussfesseln bewilligt
Unter bestimmten Auflagen können Verurteilte das Gefängnis vermeiden. 39 Straftäter haben dies 2018 im Wallis versucht. Nur zehn Gesuche wurden bewilligt.
Wie überall in der Schweiz muss seit 2018 auch der Kanton Wallis verurteilten Straftätern Fussfesseln statt Freiheitsstrafen anbieten. Eine Umfrage der «SonntagsZeitung» hat ergeben, dass im vergangenen Jahr schweizweit 433 entsprechende Gesuche eingegangen sind, dies bei jährlich rund 9000 Einweisungen in den Strafvollzug.
Laut dem Bericht stellten allein im Wallis 39 Verurteilte ein Gesuch, wobei lediglich zehn Straftäter eine Zusage erhielten. Die anderen seien an den hohen Auflagen für das sogenannte Electronic Monitoring gescheitert. So müssen die Anwärter für die elektronische Fussfessel etwa eine dauerhafte Unterkunft haben, einer geregelten Beschäftigung nachgehen und es dürfe keine Flucht- oder Rückfallgefahr bestehen.
Zudem ist die Fussfessel als alternative Form des Strafvollzugs nur möglich bei Freiheitsstrafen bis zu zwölf Monaten oder als Vollzugslockerung am Ende einer langen Haft.
wb
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