Tourismus | Gommer müssen nach Bundesgerichtsurteil Kurtaxen-Reglemente erneut überarbeiten
Und wieder steht eine neue Verhandlungsrunde an
Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden: Weil der durchschnittliche Belegungsgrad für eine Zweitwohnung zu hoch angesetzt wurde, müssen die Gemeinden Goms und Obergoms ihre Kurtaxen-Reglemente erneut überarbeiten. Am Montag bezogen die Verantwortlichen in einer gemeinsamen Medienkonferenz Stellung zum Urteil.
Die neuen Kurtaxen-Reglemente der Gemeinden Goms und Obergoms gehen mit einem Wert von 57 Nächten von einem zu hohen durchschnittlichen Belegungsgrad aus. Zu diesem Entschluss kam kürzlich das Bundesgericht. Für die einzelnen Gemeinden sieht das Gericht stattdessen folgende Richtwerte vor: Reckingen-Gluringen (28), Münster-Geschinen (30), Grafschaft (25), Blitzingen (24) und Obergoms (29). Diesbezüglich hält das Bundesgericht aber fest, dass «mit Blick auf die Dunkelziffer eine massvolle Aufrundung allenfalls noch haltbar sein dürfte».
Am Montag haben die Gemeinden Goms und Obergoms, die Obergoms Tourismus AG und die IG Zweitwohnungen Goms in einer Medienkonferenz Stellung zum Urteil bezogen. Gemeinsam werde nun über das weitere Vorgehen beraten, um eine möglichst einvernehmliche Lösung anzustreben, so der Tenor. Bereits im Frühjahr 2019 sollen die neuen Reglemente den Urversammlungen vorgelegt werden.
Klar ist aber schon jetzt: Aufgrund der absehbaren, deutlichen Reduktion der durchschnittlichen Belegungstage müssen im touristischen Leistungsangebot künftig Anpassungen vorgenommen werden.
Bis anhin nur 50 Prozent fakturiert
Rückblick. Im 2015 stimmten die damaligen Gemeinden Münster-Geschinen, Reckingen-Gluringen, Grafschaft, Blitzingen und Niederwald sowie die Gemeinde Obergoms der Einführung neuer Kurtaxen-Reglemente zu. Diese sahen ein vereinfachtes Inkasso der Kurtaxen für Ferien- und Zweitwohnungen anhand von Pauschalen vor. Grundlage für die Höhe der Pauschale bildete in allen Gemeinden eine durchschnittliche Auslastung von 57 Nächten.
Der Staatsrat erklärte diese Reglemente mit der Homologation per 1. November 2016 für rechtsgültig. Gegen diesen Entscheid wurde von Vertretern der IG Zweitwohnungen Goms beim Bundesgericht jedoch Rekurs eingelegt. Die Gemeinden haben daraufhin die Fakturierung der Pauschalen nach neuem Reglement im ersten Jahr sistiert (November 2016 bis Oktober 2017) und in den Folgejahren jeweils nur 50 Prozent (= 28.5 Nächte) der nach neuem Reglement geschuldeten Beträge an die beitragspflichtigen Ferien- und Zweitwohnungsbesitzer fakturiert (November 2017 bis Oktober 2018, sowie November 2018 bis Oktober 2019).
Gemeinde Bellwald glänzt durch Abwesenheit
Die Gemeinde Bellwald, die gemäss Bundesgericht in ihrem Reglement ebenfalls von einem zu hohen durchschnittlichen Belegungsgrad (54 Nächte) ausgeht, war an der Medienkonferenz entgegen der Ankündigung nicht anwesend. Der Grund dafür dürfte auf der Hand liegen. Denn im Gegensatz zu den Gommer Gemeinden hat Bellwald die Kurtaxen bereits vollumfänglich nach dem nun für ungültig erklärten Reglement eingezogen. Rückzahlungen dürften daher unumgänglich sein.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema im «Walliser Boten» vom 6. November 2018.
pd/msu
Artikel
Kommentare
Beat Fehr, Bellwald - ↑25↓8
Vorab ein Hinweis, als Eigentümer eines Chalets in Bellwald konnten wir Eingaben zum neu geplanten KTR machen aber in keinem Zeitpunkt verhandeln, es war eine Einbahnstrasse.
Nun korrigierte das Bundesgericht die falsche Berechnung der durchschnittlichen Belegung von 54 auf 27 Tage, gestützt auf die eingereichte Beschwerde eines IG Zweitwohnung Goms -Mitglieds und dem von der Gemeinde Bellwald gelieferten Zahlenmaterial.
Die neue Kurtaxenpauschale wird nun nicht mehr das Sechsfache der früheren (Ehepaar CHF 150), sondern noch um das Dreifache erhöht – für beide Seiten eine Win-Win Situation.
Die Bellwald-Verantwortlichen machten nach Einführung des neuen KT-Reglements wiederholt geltend, viele Eigentümer von Ferienwohnungen oder -Chalets seien mit der Einführung des neuen KTR sehr zufrieden. Dagegen hätten lediglich 3% opponiert.
Nun wird sich zeigen, wie viel von den sehr zufriedenen Eigentümer auf die Rückerstattung der zu viel einbezahlten Pauschalkurtaxe verzichten werden. Es ist ja auch nicht verboten, weiterhin das Sechsfache oder mehr zu bezahlen.
antworten