Nudismus | Der Splitternackte bereitete sich auch Vergnügen
Nacktwanderer im Bietschtal bei Raron gesichtet
Jetzt hält auch im Wallis das Wandern ohne Hüllen Einzug. Am Freitagnachmittag war im Bietschtal bei Raron ein Nacktwanderer unterwegs. Augenzeugen, die auf Wildbeobachtung waren, waren amüsiert und brüskiert.
Im abgeschiedenen Bietschtal kehrt langsam, aber sicher der Frühling ein. Dort lässt sich zu dieser Jahreszeit gut Wild beobachten. Doch statt Gämsen und Steinböcken sichteten eine Jägerin und ein Jäger am Freitagnachmittag einen splitternackten Mann. «Der sportliche Typ wanderte mit Rucksack und Schuhen bekleidet splitternackt über die Schneefelder weit hinten im Tal», berichten die beiden Augenzeugen gegenüber 1815.ch. «Dabei war er sich wohl auch nicht bewusst, dass ihn bei der Erwärmung am Nachmittag jederzeit ein Nassschneerutsch erfassen könnte.»
Doch des Guten nicht genug. «Beim ‚Jegisand’ bereitete sich der Nudist nach einigen Turnübungen selbst Vergnügen, nachdem er sich zuvor auch noch der Schuhe und der neongrünen Socken entledigt hatte», beschreiben die Beobachter schmunzelnd das wilde Treiben, dass sie ungewollt vorgesetzt bekamen.
«Grenzverletzung eines Narzissten»
Das hemmunglose Treiben des Mannes stösst bei den Jägersleuten aber auch auf Kritik. So lustig die Geschichte auch tönen mag, das Verhalten des Mannes hat sie dennoch gestört. «Das Bietschtal ist ein Tal von aussergewöhnlicher Schönheit, eine majestätische Landschaft, der man als Mensch für gewöhnlich mit grossem Respekt begegnet. Wir empfinden es als störend, dass dieser Narzisst diese Landschaft als reine Kulisse missbraucht, in der er seine Selbstliebe bis hin zur physischen Handlung auslebt.»
Strafbare Handlung
Nach schweizerischem Recht ist es erlaubt, nackt in der Öffentlichkeit herumzuspazieren. Nacktheit ist gemäss Strafgesetzbuch nämlich nicht verboten, sofern sie nicht sexuell motiviert ist. Exhibitionistische Handlungen, also das aktive Präsentieren seiner Geschlechtsteile oder sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit, sind jedoch unter Strafe gestellt.
Das heisst aber nicht, dass man hemmungslos alle Hüllen fallen lassen kann. Denn in fast jedem Kanton gibt es ein Gesetz, welches unanständiges Benehmen in der Öffentlichkeit verbietet – und seit dem Bundesgerichtsurteil zu den Nacktwanderern ist auch klar: Die Kantone können solches Verhalten auch unter Strafe stellen. Denn Nacktwandern in der Öffentlichkeit, heisst es im Urteil des Bundesgerichts, könne als «grobe Verletzung von Sitte und Anstand qualifiziert werden».
zen
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Kommentare
Gabi - ↑15↓2
Die zwei Spanner sollten sich an die Nase nehmen und nicht andere kritisieren .
Da hinten hats genug Platz für alle und das kalte Bietschiwasser gibt Abhärtung und beugt vor gegen Krankheiten , Natürliche Vorbeugung !!
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Samuel - ↑14↓3
Für mich absolut unverständlich wo den hier ein Problem ist. Das grösste Problem sind die Jäger welche sich neben dem Erschiessen von Lebewesen über nackte Menschen aufregen. Mein Gott, haben wir echt nicht andere Probleme?
Ich muss dass wohl nicht verstehen....
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Nina - ↑4↓10
Interessant, dass überall auf der Welt Naturvölker Berge und Landschaften verehren wie zum Beispiel die Aborigines in Australien. Da stellen die Einheimischen Regeln auf, damit sich Besucher respektvoll verhalten. Nur im Wallis darf man alles. Hier ist die Natur zum Selbstbedienungsladen verkommen. Ist das das neue Freiheitsgefühl, dass von der Tourismusorganisation als Slogan herausgegeben wurde?
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144 - ↑11↓32
Wenn dieser Mann meiner Familie mit zwei jungen Kindern beim Wandern begegnen würde, dann würde er dank meiner Frau das Bietschtal wohl eher mit dem Heli als zu Fuss verlassen...
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Mike - ↑24↓5
Wow, gutes Vorbild für Ihre Kinder. Einfach mal gewalttätig werden wegen ein bisschen nackter Haut.
Modeverkäufer - ↑27↓1
Welcher Lüstling hat mich da unbemerkt Fotografiert ?
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groma - ↑65↓19
Lieber ein blutter Mann als ein haariger Wolf,.aber wir brauchen beide nicht
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Schäfer - ↑30↓9
Genau der lässt wenigstens unsere Tiere in Ruhe,die müssen sich vor diesem Mann such nicht fürchten
Petschi trachsel - ↑50↓30
Haben glaube ich wichtigere Probleme zu lösen als das. Stichwort Raumplanungsgesetz, Wolf etc.
Solange er niemand belästigt oder verletzt seh ich da nicht all zu grosse Probleme.
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Nina - ↑48↓23
Es gibt immer wichtigere Probleme. Aber ich glaube, über 90 Prozent der Wanderer würden sich eben durch Nacktwanderer belästigt fühlen. Und Freiheit endet bekanntlich dort, wo es andere Menschen beeinträchtigt.
Hans - ↑39↓24
Wenn ich einer Nackten begegne, würde ich sie fragen, ob es sie störe, wenn ich mich auch ausziehe.
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Sascha Zen Ruffinen - ↑39↓52
Sehr cool!
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Philipp - ↑66↓20
Wo bleibt der Wolf, wenn man ihn mal braucht???!!!!! :-)
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Thomas Kreuzer - ↑6↓3
Philipp: Und: Was erwartest du konkret vom Wolf (von welchem übrigens, es gibt mittlerweile einige ;-) wenn er (DER Wolf) diesem Nacktwanderer begegnet?
Nina - ↑62↓30
Also ich würde nicht gerne nackten Wanderern begegnen. Das hat jetzt nichts mit Prüderie zu tun, aber ich würde mich belästigt fühlen.
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Michi - ↑26↓48
Cool
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Maria - ↑52↓24
Die lüften ihre Körper!
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rollover - ↑78↓59
Wen interessiert das? Hat er da jemanden attackiert oder verletzt? Sind die Jäger jetzt die Moralapostel der Nation?
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