Wilderei | Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Oberwalliser Jäger

Der Wolfswilderer köderte M63 am Luderplatz in Termen

Gewildert. Am 7. März 2016 ist an der Rhone bei Raron der Kadaver des gewilderten Wolfes M63 entdeckt worden.
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Gewildert. Am 7. März 2016 ist an der Rhone bei Raron der Kadaver des gewilderten Wolfes M63 entdeckt worden.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 10.12.17 0
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Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat Anklage gegen einen 68-jährigen Mann erhoben, der im Verdacht steht, im Frühjahr 2016 im Oberwallis einen Wolf gewildert zu haben.

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Im März 2016 ist am Ufer des Rottens bei Raron der Kadaver eines toten Wolfes aufgefunden worden. Das Tier war mit einem gezielten Schuss ins Herz zu Tode gekommen. Nach Abschluss eines Untersuchungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis am Bezirksgericht Brig Anklage gegen eine Person aus dem Oberwallis erhoben. Neben dem Abschuss des Wolfes werden dem Mann weitere Zuwiderhandlungen gegen das Jagd- und Waffengesetz vorgeworfen, wie die Walliser Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.

«Leidenschaftlicher Jäger»

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Oberwallis handelt es sich beim Angeklagten um einen «äusserst leidenschaftlichen und sehr erfahrenen Jäger», der im Wallis insgesamt 32 Mal das Jagdpatent gelöst hat. Neben einem Luderplatz und einer Jagdhütte verfügte der Mann über eine weit überdurchschnittlich umfangreiche und sehr gut ausgestattete Jagdausrüstung.

Neben diversen Jagdwaffen und Waffenzubehör setzte er auch Hilfsmittel für die Nachtjagd, zum Beispiel Nachtsichtgeräte, ein Laserzielgerät, automatische Bewegungsmelder sowie mehrere Infrarotkameras mit integrierter SIM-Karte ein. Er soll die Jagd mit einer derart grossen Leidenschaft betrieben haben, «dass er während der Walliser Jagdsaison während der Nacht kaum mehr schlief».

Das führte dazu, dass der Mann in den vergangenen Jahren mehrfach auch in der Nacht verbotenerweise Tiere erlegt hat. Dabei setzte er auch sogenannte «Frevlerwaffen» ein, die zerlegt und einfach im Rucksack oder im Mantel versteckt werden konnten. Entsprechend gross ist die Liste der Widerhandlungen gegen das Jagd-, das Tierschutz- und das Waffengesetz, die dem Mann zur Last gelegt werden.

Abschuss des Wolfes M63

In der Anklageschrift wird auch das Geheimnis gelüftet, wie der Wolf M63, der am 7. März 2016 am Rhoneufer bei Raron von Fischern entdeckt worden war, zu Tode kam. Der Beschuldigte lauerte dem Raubtier auf einem Luderplatz für die Fuchspassjagd in der Region Termen auf. Dort war der Wolf zuvor mehrmals gesichtet und auch genetisch nachgewiesen worden. Das wusste auch der mutmassliche Wolfswilderer. Auf seinen Streifzügen in der Region Brigerberg hielt sich der Wolf laut Staatsanwaltschaft auch mehrmals und nachweislich am Luderplatz des beschuldigten Wilderers auf.

In einer windigen und eisigen Februar-Nacht lockte der Luderplatz den Wolf M63 erneut an. In derselben Nacht hatte sich dort auch der Wilderer auf seinem Nachtsitz positioniert. Dank einem Nachtsichtgerät konnte er problemlos erkennen, dass sich ein Wolf auf dem Luderplatz aufhielt. Diesen erlegte er ohne zu zögern mit seiner Schusswaffe mit Kaliber .22 durch einen Schuss in den linken Schulterbereich. Anschliessend legte er das streng geschützte Wildtier in sein Fahrzeug, fuhr nach Raron und entsorgte den Kadaver in der Rhone, die zu dieser Jahreszeit nur sehr wenig Wasser führte. Die Untersuchungsbehörden lassen in der Anklageschrift keinen Zweifel offen, dass der Mann wusste, dass Wölfe geschützt sind und er diesen bewusst erlegt hatte. Freilich meldete er den Abschuss auch nicht dem Wildhüter, obwohl der Jäger dazu verpflichtet gewesen wäre.

Wildschwein mit verbotener Munition erlegt

Während der 14-tägigen Untersuchungshaft im Herbst 2016 konnten dem Mann neben dem Wolfsabschuss zahlreiche weitere Vergehen gegen das Jagd-, Tierschutz- und Waffengesetz nachgewiesen werden. So erlegte er in Termen im Oktober 2015 während der Niederjagd ein Wildschwein, indem er es verbotenerweise mit Futter anlockte. Während der Nacht tötete er dieses mit einer illegal zu einer Pistole mit Schalldämpfer abgeänderten Waffe. Die verwendete Munition ist während der Niederjagd verboten. Um den Nachtabschuss zu vertuschen, beschoss er den Kadaver später am Einschussloch der Pistole mit einer erlaubten Flinte erneut und zeigte das Tier ordnungsgemäss dem Wildhüter. Weiter konnte dem Mann ein illegaler Abschuss eines Hirsches nachgewiesen werden.

Einsatz verbotener Hilfsmittel

Die Anklageschrift beschuldigt den Mann im Weiteren des Einsatzes verbotener Hilfsmittel während der Jagd, vorab in der Nacht. So setzte der Jäger etwa Wildtierkameras während der Hochjagd, Bewegungsmelder, Nachtsichtgeräte, Infrarotbeobachtungskameras und Laserzielgeräte ein, um illegalerweise zu Nachtabschüssen von Wildtieren zu kommen. Überdies lockte er Schalenwild mit Lecksteinen an. Der Einsatz von Lockstellen ist abgesehen von der Fuchspassjagd während der Jagd verboten.

Letztlich konnte dem Mann nachgewiesen werden, dass er während vielen Jahren zahlreiche Waffen, Waffenbestandteile und Waffenzubehör von Deutschland in die Schweiz ein- beziehungsweise von der Schweiz nach Deutschland ausführte. Bei sämtlichen Ein- und Ausfuhren verfügte der Angeklagte nicht über die erforderlichen Bewilligungen. Allerdings sind diese Straftaten verjährt und bilden nicht Gegenstand der Anklage.

Der Fall wird im kommenden Frühjahr vor dem Bezirksgericht Brig verhandelt. Allein für die Verurteilung wegen Wolfswilderei droht dem vorbestraften Angeklagten eine Geldstrafe bis zu 20000 Franken oder eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr. Für den Angeschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

zen
10. Dezember 2017, 10:30
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