Wallis | Motorfahrzeugkontrolle Wallis
Bis auf Weiteres keine technischen Kontrollen von Fahrzeugen mehr
Die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt reduziert ihre Dienstleistungen. Die technischen Kontrollen für alle Fahrzeug- und Schiffskategorien werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Um das Risiko der Ausbreitung des Coronavirus noch mehr zu reduzieren, hat die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt DSUS ihre Dienstleistungsangebot angepasst.
Gemäss Mitteilung werden die technischen Kontrollen für alle Fahrzeug- und Schiffkategorien bis auf Weiteres auf dem gesamten Kantonsgebiet ausgesetzt. Der TCS Wallis, als Partner der DSUS, ist ebenfalls von dieser Massnahme betroffen. Ausnahmen werden für vortrittsberechtigte Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Ambulanzdienste) sowie für Fahrzeuge zum Transport von lebenswichtigen Gütern/Dienstleistungen gewährt, welche unbedingt in Verkehr gesetzt oder technisch begutachtet werden müssen sowie weitere dringende Fälle. Eine begründete Anfrage muss per Post oder Mail (scn_technique@admin.vs.ch) erfolgen.
Ausgesetzte Termine werden nicht verrechnet. Die Fahrzeughalter werden ein neues Aufgebot erhalten, sobald es die Situation erlaubt.
Der Zugang zu den administrativen Bereichen der DSUS ist ab sofort nur sehr eingeschränkt möglich. Die Bevölkerung ist gebeten, die Schalter der DSUS nur in begründeten Fällen in Anspruch zu nehmen. Sie können die Onlinedienstleistungen benutzen oder bei Bedarf telefonischen oder brieflichen Kontakt mit der Dienststelle aufnehmen.
Mit Entscheid vom 16. März hat der Staatsrat alle Theorieprüfungen und sämtliche praktischen Fahrprüfungen auf dem gesamten Kantonsgebiet bis auf Weiteres
ausgesetzt. Lernfahrausweise welche per Ende April ablaufen, werden auf Wunsch durch einen neuen Lernfahrausweis mit Gültigkeit bis zum 31.12.2020 ersetzt. Die Verlängerung erfolgt nur nach Zusendung des Lernfahrausweises per Post.
Die Aufgebote für eine ärztliche Kontrolle der Buschauffeure und Senioren werden temporär ausgesetzt. Bereits erfolgte Aufgebote müssen von den Führerausweisinhaberinnen und Führerausweisinhabern nicht beachtet werden./wh
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar