Coronavirus | Qualifikationsverfahren bei der beruflichen Grundbildung müssen anpasst werden

Lehrabschlussprüfungen: Es wird wohl nur die praktische Arbeit geprüft – wenn überhaupt

Lehrabschluss. Prüfungen in den Bereichen Allgemeinbildung und Berufskenntnisse finden nicht statt.
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Lehrabschluss. Prüfungen in den Bereichen Allgemeinbildung und Berufskenntnisse finden nicht statt.
Foto: mengis media / Alain Amherd

Quelle: 1815.ch /dab 01.04.20 0
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Das aktuelle Schuljahr ist quasi durch. Was in den Ohren vieler Schüler erfreulich klingen mag, stellt angehende Lehrabgänger vor Fragezeichen. Vieles steht noch offen, eines scheint indes klar: Niemand soll aufgrund von Corona auf der Strecke bleiben.

Die Corona-Krise stellt die ganze Wirtschaft auf den Kopf. Mit ihr die Unternehmen und damit auch die Berufsbildung. Organisationen der Arbeitswelt, der Bund und die Kantone sind derzeit daran, verschiedene Varianten zu prüfen, wie die Lehrabschlussprüfungen in diesem Frühjahr durchgeführt werden können.

Auf einen Grundsatz scheint man sich dabei geeinigt zu haben, was auch die betroffenen Lehrlinge in diesen unsicheren Tagen beruhigen dürfte. Das oberste Ziel ist es nämlich, dass

- allen Lernenden der beruflichen Grundbildung in diesem Sommer die Möglichkeit eines Abschlusses gewährt wird.

- es keine Corona-Pendenzen geben soll für das kommende Schuljahr 2020/21.

Auch fürs Oberwallis heisst das, dass hier alle Berufslernenden ihren Lehrabschluss mit einem eidgenössischen Fähgikeitszeugnis, beziehungsweise mit einem eidgenössischen Berufsattest realisieren können. Eine Botschaft, die auch Arnold Berchtold, Direktor der Berufsschule Oberwallis BFO, unterstreichen will: Man werde alles daran setzten, dass man den Lernenden praktikable Lösungen präsentieren kann.

Geht es nach Claude Pottier, dem Chef der kantonalen Dienststelle für Berufsbildung, soll im Wallis der Bereich «Praktische Arbeit» geprüft werden. Wenn dies in den Betrieben aber nicht möglich ist – etwa weil die Hygiene- und Abstandsregeln bis zum Zeitpunkt der Prüfung immer noch gelten –, sollen laut Pottier die Verantwortlichen in den Betrieben die Leistungen der Lernenden evaluieren.

Die grundsätzliche Frage der Lehrmeister wäre dann hier: Ist der Lernende aufgrund seiner Entwicklung während der Lehre bereit, heute auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen? Diese Beurteilung soll mithilfe eines einheitlichen Evaluationsrasters durchgeführt werden.

Wie Pottier weiter erklärt, finden die Prüfungen in den Bereichen Allgemeinbildung und Berufskenntnisse gar nicht statt. In beiden Qualifaktionsbereichen würden die Noten vom ersten Semester einfliessen in die Gesamtbeurteilung.

Wie und ob die Lehrabschlussprüfungen schliesslich durchgeführt werden, vermag heute jedoch noch niemand genau zu sagen. Zu schnell kann sich die Lage rund um die Pandemie wieder ändern. Am 9. April will der für die Bildung zuständige Bundesrat Guy Parmelin dann sagen, wie es genau weiter gehen soll. Spätestens dann soll Klarheit herrschen. Oder wenigstens ein bisschen zumindest...

Auch in den Mittelschulen sucht man gegenwärtig nach Lösungen. Und auch hier gilt: Oberste Priorität sei es, Lösungen zu finden, die die Schülerinnen und Schüler auf ihrer weiteren Laufbahn unterstützen werden, wie es in einer Mitteilung des Kollegiums Brig heisst.

Während die Prüfungsmodalitäten der Maturaklassen noch unklar sind, hält das Kollegium fest, dass als Matura- oder Diplomstoff nur die Inhalte gelten, die vor dem 13. März und dem bundesrätlichen Entscheid, die Schulen zu schliessen, behandelt worden sind. Weitere Noten wird es bis zum Ende des Schuljahres keine mehr geben. Was das für die Klassen der unteren Stufen heisst, ist derzeit noch unklar. Wie hier die Jahresnoten berechnet werden, wird die Schulleitung respektive das zuständige Bildungsdepartement zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.

David Biner
01. April 2020, 17:30
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