Justiz | Totgeburt einer Syrierin kommt vor das Militärappellationsgericht 2
Alle Parteien gehen in die Berufung
Ein Schweizer Grenzwächter ist im Dezember 2017 vom Militärgericht in Bern schuldig gesprochen worden. Der Mann hatte einer schwangeren syrischen Flüchtlingsfrau 2014 medizinische Hilfe verweigert. Sie erlitt darauf eine Totgeburt. Sämtliche Parteien haben gegen das Urteil des Militärgerichts 4 vom 7. Dezember 2017 appelliert.
Am 5. November 2018 beginnt nun in Zürich die Appellationsverhandlung vor dem Militärappellationsgericht 2 gegen den Angehörigen des Grenzwachtkorps. Die Appellationsverhandlung ist öffentlich. Sie ist auf zwei Tage angesetzt. Das Militärappellationsgericht 2 wird von Oberst Maurus Eckert präsidiert.
Der Auditor wirft dem Oberwalliser Grenzwächter vor, für den Tod des ungeborenen Kindes einer Syrierin verantwortlich zu sein. Der Grenzwächter wurde wegen versuchtem Schwangerschaftsabbruch, fahrlässiger Körperverletzung und mehrfacher Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vom Militärgericht 4 mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen bestraft. Die Syrierin gehörte einer Gruppe von Flüchtlingen an, die sich am 4. Juli 2014 auf der Durchreise von Frankreich nach Italien befand. Von Vallorbe bis Domodossola befand sich die Gruppe in der Obhut des schweizerischen Grenzwachtkorps.
hbi
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