Kantonale Vorlage | Deutliches Ja zur Teilrevision der Kantonsverfassung

Mehr Zeit zwischen den Wahlgängen

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Foto: Grafik RRO

Klares Ja. Die konstituierende Session des Grossen Rates findet neu sieben Wochen nach den Wahlen statt.
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Klares Ja. Die konstituierende Session des Grossen Rates findet neu sieben Wochen nach den Wahlen statt.
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch /dab 19.05.19 0

Künftig werden die Kandidaten für die Staatsrats- und Ständerratswahlen drei Wochen Zeit haben zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang. Auch die Wahl der Regierung und des Kantonsparlaments werden später als bis anhin validiert.

Die entsprechende Teilrevision der Kantonsverfassung ist unbestritten und wird vom Walliser Stimmvolk mit über 80 Prozent Ja-Stimmenanteil angenommen.

Künftig werden die Wahlen für die Kantonsregierung sowie den Grossen Rat erst am siebten Montag nach dem Urnengang validiert. Bis anhin fand die konstituierende Session bereits vier Wochen nach den Wahlen statt. Die Vereidigung der Regierung musste deshalb immmer unter Vorbehalt einer allfälligen Beschwerde über die Bühne gebracht werden, da die Beschwerdefrist gegen die Wahlen noch nicht abgelaufen war. Diese Unsicherheit soll es ab den kantonalen Wahlen 2021 nicht mehr geben.

Mit dem Ja von diesem Sonntag wird zudem die Frist zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang bei Staatsrats- und Ständeratsswahlen von bisher zwei auf neu drei Wochen erstreckt. Der ganze Wahlablauf – Hinterlegung der Listen, Druck und Versand der Wahlcouverts, Urnengang etc. – war so einem grossen Zeitdruck ausgesetzt und entsprechend anfällig für Fehler und Pannen. Neu werden alle Beteiligten mehr Spielraum haben zwischen den beiden Wahlgängen.

dab
19. Mai 2019, 13:23
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