Corona-Krise | Bundesmassnahmen soll ergänzt werden
Kantonale Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Unternehmen
Der Staatsrat hat ein kantonales Unterstützungsprogramm für Unternehmen verabschiedet. Es soll die Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus abzufedern.
Um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus abzufedern, hat der Staatsrat ein kantonales Unterstützungsprogramm für Walliser Unternehmen verabschiedet. Das Programm soll die Massnahmen des Bundes ergänzen. Vorgesehen sind Unterstützungen auf Liquiditäts- und Steuerebene, in den Bereichen Kurzarbeit KAE, Landwirtschaft und auch für Veranstaltungen.
Der Kanton Wallis hat gemäss Mitteilung folgende Massnahmen beschlossen, die diejenigen des Bundes ergänzen:
Zusätzlich zu den vom Bund beschlossenen Massnahmen kann der Staat Wallis über sein Bürgschafts- und Finanzzentrum CCF für Überbrückungskredite bürgen, die den Unternehmen, die aufgrund des Coronavirus in Not geraten sind, von Bankpartnern vergeben werden. Die Nettokosten des Kredits belaufen sich während 24 Monaten auf höchstens 1 Prozent. Für die Bürgschaft werden während dieser Zeit keinerlei Gebühren erhoben. Die aktuellen Verpflichtungsmöglichkeiten des Kantons in Form von Bürgschaften belaufen sich auf 105 Millionen Franken.
2020 werden keine Annuitäten für Darlehen vom Staat IHG oder NRP in Rechnung gestellt. Die Annuitäten, die seit dem 1. Januar bereits gezahlt wurden, können auf Gesuch der betroffenen Unternehmen hin zurückerstattet werden. Die Darlehensverträge werden ausserdem um ein Jahr verlängert. Diese Massnahme wird mit rund 18 Millionen Franken beziffert.
Die Rückzahlungen 2020 von Krediten oder Bürgschaften des CCF erhalten ebenfalls Aufschub. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahme werden auf rund 11 Millionen Franken geschätzt.
Eine Soforthilfe über den kantonalen Beschäftigungsfonds und zusätzlich zu den von Bund und Versicherungen beschlossenen Massnahmen zugunsten von Härtefällen unter Selbständigerwerbenden und anderen Personen, die von Kurzarbeitsentschädigung KAE, Erwerbsausfallsentschädigung EO, Entschädigung für finanzielle Einbussen oder anderen Formen der Nothilfe des Bundes ausgeschlossen sind, wird derzeit geprüft.
Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit DIHA, die Kantonale
Arbeitslosenkasse, die Dienststelle für Kultur und die Ausgleichskasse sind dafür verantwortlich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Erstattung der Kurzarbeitsentschädigung an die Arbeitgeber sowie die rasche Zahlung von Zulagen, Taggeldern und vom Bund vorgesehener Nothilfe an die Anspruchsberechtigten zu ermöglichen.
Die DIHA ist befugt, alle Aktivitäten der RAV, die nicht zwingend von der
Bundesgesetzgebung verlangt werden, sofort einzustellen.
Folgende Massnahme wurde bereits vom Staatsrat validiert:
Die Organisatoren von Sport-, Kultur- und/oder Tourismusevents erhalten die vom Staat Wallis zugesprochenen Beträge für die abgesagten Veranstaltungen oder die automatische Bestätigung der Beträge für die verschobenen Veranstaltungen, vorausgesetzt, die Endabrechnung präsentiert sich so ausgeglichen wie möglich. Im Falle eines Gewinns wird der versprochene Beitrag nach unten angepasst. Die Loterie Romande hat ihr Engagement in gleicher Weise bestätigt.
Auf Steuerebene setzt die kantonale Steuerverwaltung mehrere Massnahmen um:
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für natürliche Personen wird automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert (statt 31. März).
Alle Walliser Unternehmen, die direkt und indirekt unter den negativen Folgen der Coronavirus-Pandemie leiden, können für das Geschäftsjahr 2019 ausserordentliche Rückstellungen bilden. Diese müssen im Rechnungsjahr 2020 aufgelöst werden. Die Steuerausfälle durch diese Massnahme werden für die Gemeinden auf 25 bis 30 Millionen Franken und für den Kanton auf 25 bis 30 Millionen Franken geschätzt.
Verzugszinsen für kantonale Steuern, mit Ausnahme der Quellensteuer, werden vom 1. April bis zum 31. Dezember 2020 nicht erhoben. Diese Massnahme wird mit 5 bis 6 Millionen Franken beziffert.
Die Frist für die Zahlung der Quellensteuer für das erste Quartal 2020, die am 30. April 2020 endet, wird auf den 30. Juni 2020 verschoben. Die Frist für den Antrag auf Revision der Quellensteuer wird vom 31. März 2020 auf den 31. Mai 2020 verschoben, ohne Antrag des Steuerzahlers oder des Bevollmächtigten.
Mahnungen, Bussen und die Eröffnung von Betreibungsverfahren werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Auch im Bereich Landwirtschaft werden Massnahmen ergriffen:
Die Dienststelle für Landwirtschaft richtet eine Stellenbörse ein, die es dem
landwirtschaftlichen Gewerbe ermöglichen soll, den durch die Schliessung der Grenzen in Europa verursachten Arbeitskräftemangel auszugleichen.
Der Zinssatz für die Rückzahlung von Investitions- und Hilfskrediten des Bundes in der Landwirtschaft wird auf 0 Prozent festgelegt.
Die Dienststelle für Landwirtschaft wird die Fristen für die Einreichung der
Schlussabrechnungen für Strukturverbesserungsarbeiten in der Landwirtschaft entsprechend der Dauer der Beschränkungen aufgrund des Coronavirus verlängern.
Die Auszahlung der ersten Tranche der Direktzahlungen in Höhe von 70 Millionen Franken wird um zwei Monate vorgezogen und erfolgt am 15. April 2020.
Die Informationen zu den Massnahmen zugunsten der Wirtschaftsakteure und zugunsten der Landwirtschaft sind auf der Homepage des Kantons verfügbar.
wh
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Kommentare
Zehnder Damian, Zermatt - ↑0↓3
Wieso nicht Zugunsten der Rentner?
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