Bundesgericht | Beschwerde des Betroffenen abgewiesen
Mann muss wegen Abgangsentschädigung lange auf Taggelder warten
Die Arbeitslosenkasse Wallis hat einen Mann zurecht 28 Monate auf das erste Taggeld warten lassen. Dieser hatte eine Abgangsentschädigung von rund 1,5 Millionen Franken erhalten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen.
Das letzte Jahressalär des Mannes hatte rund 410'000 Franken betragen. Gegen Ende August 2015 lösten die Arbeitgeberin und der Mann das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einverständnis auf. Der Lohn wurde noch bis Ende August bezahlt.
Die Firma zahlte dem Mann eine Entschädigung von 1,5 Millionen Franken. Dieser meldete sich bei der Walliser Arbeitslosenkasse an und beantragte per 1. Dezember Taggelder.
Die Kasse entschied jedoch, dass er erst ab April 2018 Anspruch auf Taggelder habe. Für die Zeit dazwischen sei der Erwerbsausfall durch die freiwilligen Leistungen des ehemaligen Arbeitgebers gedeckt. Diese müssen gemäss Gesetz herangezogen werden, damit es nicht zu einer doppelten Entschädigung komme. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Rund 120'000 Franken zog die Kasse aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von den 1,5 Millionen Franken ab. Hinzu kamen drei Mal 37'000 Franken für die Monate bis zum 1. Dezember. Auch wenn in den 1,5 Millionen Franken Boni enthalten waren, durfte die Kasse diese als freiwillige Leistungen rechnen, schreibt das Bundesgericht.
Es habe sich nämlich um Boni gehandelt, die nicht fester Lohnbestandteil gewesen seien. Deren Auszahlung sei vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig gewesen und damit fakultativ.
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