Kriminalität | A.N. aus Saas-Grund und F.N. aus Stalden sollen ausgeliefert werden
Keine Freilassung auf Kaution der verhafteten Mafiosi
Die beiden Mafiosi, die vergangene Woche in Saas-Grund und Stalden verhaftetet wurden, bleiben in Haft. Die Justizbehörden lehnen eine Freilassung auf Kaution ab.
Vergangene Woche verhaftete man in Stalden und Saas-Grund in Anwesenheit italienischer Polizisten zwei Mitglieder des kalabresischen Mafia-Clans Ndrangheta, A.N.* (60) aus Saas-Grund und seinen Neffen F.N.* (34). Die wichtigen Köpfe der Mafia-Zelle waren seit Jahren auf der Flucht vor den italienischen Mafia-Jägern. Sie wiedersetzen sich einer Auslieferung.
Wie das Bundesamt für Justiz am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt, ist eine Freilassung der beiden im Kanton Wallis festgenommenen Personen mit einer Hinterlegung einer Kaution und Sicherungsmassnahmen (Schriftenabgabe, Meldepflicht) nicht vorgesehen. Sie sind wegen Straftaten, die sie in Italien begangen haben (Mitgliedschaft in einer kalabrischen Zelle der 'Ndrangheta), am 21. Oktober 2014 vom Gericht in Reggio Calabria zu Freiheitsstrafen von neun bzw. sechs Jahren verurteilt worden. Die Schweiz sei daher verpflichtet, die beiden Personen auszuliefern, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Ebenfalls die 13 italienischen Staatsangehörigen, die am 8. März 2016 in den Kantonen Thurgau und Zürich festgenommen worden sind, widersetzen sich der Auslieferung an Italien. Das Bundesamt für Justiz werde nun prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung gemäss dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen erfüllt sind.
12 der 13 mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Zelle der 'Ndrangheta sind in den vergangenen Tagen unter Auflagen wie die Leistung von Kautionen und anderen Sicherungsmassnahmen (Schriftenabgabe, Meldepflicht) aus der Haft entlassen worden, weil das BJ das Fluchtrisiko und die Kollusionsgefahr als gering einstuft. Sie haben sich verpflichtet, jederzeit für das Auslieferungsverfahren zur Verfügung zu stehen.
Im Falle der mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Zelle besteht hingegen grundsätzlich keine Auslieferungsverpflichtung, weil die strafbaren Handlungen in der Schweiz begangen worden sein sollen.
zen
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