Prozess | Wegen Grund- und Trinkwasserverschmutzungen mit Dioxan
Lonza soll Busse von 150'000 Franken zahlen
Die Lonza Werke in Visp sollen für Verschmutzungen von Trink- und Grundwasser in den Jahren 2012 bis 2017 ein Busse von 150'000 Franken zahlen. Lonza wies diese Vorwürfe am Prozess vor dem Bezirksgericht Visp am Donnerstag allesamt zurück und forderte einen Freispruch.
Die Lonzawerke in Visp musste sich am Donnerstagmorgen vor dem Bezirksgericht Visp wegen Widerhandlungen des Gewässerschutzgesetzes und fahrlässiger Verunreinigung von Trinkwasser verantworten. Er soll das Wasser jahrelang mit einem in hohen Dosen krebserregenden Lösungsmittel verschmutzt haben, ohne etwas dagegen zu unternehmen.
«Lonza hat mehrfach in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit Stoffe widerrechtlich mittelbar und unmittelbar in ein Gewässer eingebracht sowie versickern lassen und dadurch die Gefahr einer Verunreinigung des Wassers herbeigeführt», sagte Staatsanwalt Andreas Seitz in der Hauptverhandlung am Bezirksgericht Visp.
Weiter sollen die Lonza Werke in Visp das Trinkwasser für Menschen oder Haustiere mit gesundheitsschädlichen Stoffen verunreinigt haben, indem es 2011 und 2012 sowie zwischen 2014 und 2017 westlich von Visp in der Region Grosseya zu mehreren Fällen von Wasserverschmutzung durch 1.4-Dioxan gekommen sei.
Dioxan wird in der Lonza seit 15 bis 20 Jahren in drei Betrieben zur Produktion von Zwischenprodukten für Pharmazeutika und Herbizide eingesetzt. Die jährlich benötigte Menge zwischen 1000 und 2500 Tonnen werden in Bahnkesselwagen angeliefert und anschliessend in Tanks gelagert, von wo es die einzelnen Betriebe über Wersleitungen beziehen.
Die Verschmutzung durch 1.4-Dioxan wurde 2014 bei der Grundwasserüberwachung entdeckt, die der Kanton anlässlich des Baus der Autobahn A9 eingerichtet hatte. In der Folge vereinbarte Lonza mit der Dienststelle für Umweltschutz eine maximale Abgabe von acht Kilogramm 1.4-Dioxan pro Tag ins Industrieabwasser. Für die Rhone wurde ein Grenzwert von 6,6 Mikrogramm pro Liter festgesetzt. Diese Verschmutzung war auch der Auslöser, dass die Dienststelle für Umweltschutz Anzeige gegen Unbekannt erstattete.
Auch danach kam es aber zu Fällen, in denen diese Werte deutlich überschritten wurden. An einem Tag im April 2015 betrug die maximale Dioxanfracht 36,66 Kilogramm. Zudem sollen Mitarbeiter von Lonza auch mehrere Liter 1.4-Dioxan im Freien verschüttet haben, worauf das Lösungsmittel in das Grundwasser versickerte, erklärte der Staatsanwalt vor Gericht
Verteidiger Peter Pfammatter forderte für die Lonza ein Freispruch auf ganzer Linie. Lonza habe sich zu jeder Zeit an die Grenzwerte für Dioxan gehalten, soweit es solche überhaupt gab. Er machte deutlich, dass die Problematik des Lösungsmittel vor 2014 weitgehend ungeklärt war und erst ab diesem Zeitpunkt verbindliche Grenzwerte im Gesetz festgelegt wurden.
Gleichzeitig machte er der Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe, was die Ermittlungen betreffe. Die Staatsanwaltschaft bringe Übertretungen der Lonza zur Anklage, zu denen nur ungenügende Untersuchungen geführt wurden. Das sei inaktzeptal und verstosse gegen die Regeln der Ermittlungen.
Im weiteren verwies er darauf hin, dass alle vorgebrachten Anklagepunkte die zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung länger als drei Jahre zurückliegen im Fall von Übertretungen strafrechtlich verjährt seien. Er beantragte einen Freispruch für Lonza.
Das Urteil wird den Parteien in schriftlicher Form zugestellt und ist frühestens in einigen Wochen zu erwarten.
zen
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