Schulwesen | Bestimmungen für Übertritte bis Ende April
Schuljahr 2019/2020 gilt als vollwertig
In allen Kantonen gilt das Schuljahr 2019/2020 als vollwertiges Schuljahr. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat festgelegt, dass dies unabhängig vom derzeit laufenden Fernunterricht oder von allfälligen weiteren Beschlüssen durch den Bundesrat gelten soll.
Die Schulzeit werde daher nicht verlängert und die kantonal festgelegten Schulkalender bleiben gültig, teilte die EDK am Donnerstag mit. Die Ferien werden zudem nicht für den Unterricht genutzt.
Für alle Klassen werden Zeugnisse ausgestellt. Diese sollen mit dem Vermerk «kein Präsenzunterricht während der Zeit der Coronapandemie» ergänzt werden. Für die Übertritte von der Primarschule in die Sekundarstufe und von der Sekundarstufe in weiterführende Schulen ab dem 10. Schuljahr werden die Kantone bis Ende April angepasste Bestimmungen erlassen.
Schweizweite Lösungen
Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verabschiedete wegen der vom Bundesrat Mitte März und vorläufig bis 19. April verfügten Schulschliessungen Massnahmen für schweizweite Lösungen für alle Schulstufen.
«Die Kantone haben mit Beschluss vom 1. April 2020 verschiedene Grundsätze und Massnahmen für die einzelnen Bildungsbereiche verabschiedet», schrieb die EDK dazu. Die Massnahmen würden per sofort gelten und in den Zuständigkeitsbereichen der Kantone umgesetzt.
Laut EDK ist sichergestellt, dass Absolventinnen und Absolventen von Schulen ab dem 10. Schuljahr - darunter Gymnasien - im Herbst 2020 einen weiterführenden Studiengang aufnehmen oder eine Stelle antreten können.
Abschlusszeugnisse gewährleistet
Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge der Gymnasien, der Fachmittelschulen, der Berufsmaturitätslehrgänge sowie die Studierenden der Passerelle «Berufsmaturität, Fachmaturität - Universitäre Hochschule» würden ihre Abschlusszeugnisse rechtzeitig erhalten, schrieb die EDK weiter.
Auf welcher Grundlage die Zeugnisse erstellt würden, werde spätestens Anfang Mai entschieden. Dieser Entscheid hängt nach Angaben der EDK stark vom weiteren Pandemieverlauf ab. Die Qualifikationsverfahren in der Berufsbildung werden laut EDK gemeinsam mit dem Bund und den Sozialpartnern geklärt.
Bei der Lehrerinnen- und Lehrerbildung werden die von den pädagogischen Hochschulen und Universitäten erarbeiteten Kompensationslösungen für den Ausfall der Praktika als äquivalent anerkannt.
Das gilt auch für Leistungsnachweise, die in der geplanten Form nicht durchgeführt werden können. Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der Vorschriften de Bundes durchgeführt.
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