Nach Entscheid zugunsten oberirdischem Hochspannungsprojekt
Landschaftsschutzverband ASCV: «Widersprüchliches Bundesgericht»
Der Landschaftsschutzverband Association Sauvegardons le coteau valaisan (ASCV) zeigt sich über den vom Bundesgericht am Freitag gefällten Entscheid, die Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis nicht unterirdisch anzulegen, enttäuscht.
«Das Bundesgericht stellt sich in sämtlichen Punkten auf die Seite der Bundesinstanzen und entsprechend gegen die Interessen der Walliser Bevölkerung», beklagt sich der ASCV in einem Communiqué nach dem heutigen Entscheid des obersten Gerichts, wonach für die Hochspannungsleitungen zwischen Chamoson und Chippis keine Erdverlegung vorgenommen wird.
Dasselbe Gericht, welches mit dem letzthin gefällten Urteil die Zweitwohnungsinitiative stütze und damit einen ganzen Zweig des Walliser Baugewerbes in die Knie zwinge, stelle nun auch den Tourismus vor schier unlösbare Probleme, indem es zulasse, dass die linke Talflanke des Mittelwallis verschandelt werde, schreibt der ASCV weiter.
Angesichts dieser Umstände sei gerechtfertigt, die Walliser Regierung zu einer dringlichen Intervention aufzufordern; ansonsten müsste das Budget für die Feierlichkeiten des 200sten Jahrestags des Walliser Beitritts in die Eidgenossenschaft für die Feierlichkeiten wohl zum ersten Jahrestag des Austritts umgenutzt werden. «Dieser Austritt entbindet uns aller Beschlüsse aus Bern, die nur darauf abzielen uns in die Knie zu zwingen», zeigt sich der Verband enttäuscht. Nun befinde sich das Dossier in den Händen der kantonalen Politik, allen voran in denen des Staatsrates und auch des Grossrats.
Auch nach dem Entscheid des Bundesgerichts ist man beim ASCV von einer unterirdischen Lösung überzeugt: «Eine unterirdische Linienführung der Höchstspannungsleitung Chamoson - Chippis könnte bestens innerhalb eines parallel zur Rhone laufenden 6.5 Meter breiten Korridors eingegraben werden, wie der Ingenieur Guillaume Favre nachweisen konnte. Die Mehrkosten gegenüber einer oberirdischen Lösung beliefen sich auf 150 bis 250 Prozent, wie dies Professor Puttgen in seinem Studienrapport zuhanden des Staatsrates festhält.»
Man sei über diesen sehr eindeutigen Entscheid zugunsten der oberirdischen Linienführung sehr überrascht; dies umsomehr als dass das Bundesverwaltungsgericht die Bewilligung dazu annulliert habe und auch weiterhin schwere Verfahrensmängel der Klärung bedürften. So etwa die notwendige Rodung von zwei Hektaren Wald, die das eidgenössische Waldgesetz gar nicht zulasse, da durchaus Möglichkeiten bestünden, das Hochspannungsprojekt im Talboden zu realisieren.
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