Trockenfleisch | Walliser Roschinken und Trockenspeck sind geschützt
Das Wallis als kulinarische Marke
Walliser Trockenfleisch ist schon länger eine geschütze Marke. Seit dem vergangenen Oktober sind nun auch Walliser Rohschinken und Trockenspeck als geschützte geografische Angabe (GGA) registriert. Für die lokalen Trockenfleischproduzenten ein Grund zum Feiern.
Für Géraldine Savary, Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP, ist das neue Label für die beiden Walliser Produkte ein klares Zeichen dafür, dass die Arbeit aller Beteiligten sich auszahlt. Ein spezieller Dank ging an die Produzenten, die ein "unvergleichliches Produkt" herstellten.
Es wurde aber nicht nur die Gegenwart betrachtet. Zukünftig wünschen sich Produzenten das "Walliserteller" als solches als Marke eintragen zu können. Dies sei aber keine einfache Sache, betonte Savary. Auch für Beat Eggs, Vorstandsmitglied der Walliser Trockenfleischproduzenten ist klar: "Es gilt sehr viele Dinge zu regeln, bevor dies möglich sein wird. Aber wenn immer mehr Gäste die im Restaurant ein Walliserteller bestellen, genau nachfragen, ob wirklich nur Walliser Produkte auf dem Teller sind, wird dies schon viel dazu beitragen, dass sich die Situation verbessert." Durch die beiden neuen Labels sei aber ein grosser Schritt getan um authentische Walliser Spezialitäten noch besser zu vermarkten und die nötige Produktionssicherheit gewährleisten zu können.
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Kommentare
Van Meervelde Annette ( Belgie) - ↑18↓0
Jedes jahr essen wir alles was Wallis uns bietet........ abrikozen, käse, trockenfleiss und noch zoviel merh........... hoffen wir konnen dieses jahr wieder nach Wallis gehen.???
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