Justiz | Kantonsgericht soll Aufgaben der kantonalen Steuerrekurskommission (KRK) übernehmen
«KRK genügt den Anforderungen nicht mehr»
Die kantonale Steuerrekurskommission wird aufgelöst und durch eine neue Abteilung des Kantonsgerichts ersetzt.
Bei der kantonalen Steuerrekurskommission (KRK) handelt es sich um eine Milizkommission, die mehrheitlich aus Fachleuten aus dem Treuhandwesen zusammengesetzt ist. Sie muss sich mit rund 100 Rekursen pro Jahr befassen. Ihre Urteile können direkt beim Bundesgericht angefochten werden. Das Wallis ist der einzige Kanton mit einer unabhängigen Kommission ausserhalb der ordentlichen Gerichte als einzige kantonale Rekursinstanz in Steuersachen und unmittelbare Vorinstanz des Bundesgerichts.
Im Dezember 2017 hat der Staatsrat eine ausserparlamentarische Kommission eingesetzt. Auslöser war ein Bundesgerichtsurteil vom August 2014, mit dem der Angliederung des Sekretariats der KRK an eine Dienststelle der Kantonsverwaltung ein Ende gesetzt wurde. Ein Bericht der Justizkommission des Grossen Rates (JUKO) im September 2014 brachte eine Reihe von Unzulänglichkeiten und Inkohärenzen bei der Funktionsweise der KRK ans Licht. Bereits in diesem Bericht wurde die Auflösung der KRK und die Übertragung ihrer Kompetenzen an das Kantonsgericht und subsidiär die vollständige Restrukturierung und Reorganisation der KRK empfohlen. Bis zu einer definitiven Lösung wurden rasch provisorische Massnahmen ergriffen. Die aktuellen Betriebskosten der KRK belaufen sich gemäss Rechnung 2017 auf rund 260000 Franken. Für 2019 sind 340000 Franken budgetiert.
In ihrem Bericht an den Staatsrat stellt nun auch die ausserparlamentarische Kommission fest, «dass die KRK in ihrer aktuellen Zusammensetzung, Funktionsweise und Ausstattung den Anforderungen eines modernen Rechtsstaats nicht mehr genügt. Die ausserparlamentarische Kommission stellt die Qualität der Urteile der KRK zwar nicht infrage, weist aber auf die Gefahr von Interessenkonflikten sowie auf die Isolierung und Unterdotierung des KRK-Sekretariats sowohl auf Ebene des Personals als auch der Informatik- und Fachressourcen hin. Die Statistiken zeigen, dass von den über 80 Rekursen, die von der KRK im Jahr entschieden werden, nur rund 10 vor Bundesgericht angefochten. Von den 14 Beschwerden, die das BGer 2016 behandelte, wurden 3 gutgeheissen und 11 abgewiesen. 2017 hat das BGer 11 Beschwerden behandelt und davon 4 gutgeheissen, 6 abgewiesen und 2 für unzulässig erklärt. Die KRK ist zudem nicht mehr in der Lage, so viele Dossiers zu bearbeiten, wie sie pro Jahr erhält, was zu einer Zunahme der hängigen Dossiers führt.
Nach Prüfung von sechs verschiedenen Varianten empfiehlt die ausserparlamentarische Kommission, dass die KRK ihre Tätigkeit einstellt und durch eine ausschliesslich aus Berufsmagistraten bestehende steuerrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts ersetzt wird. Diese Lösung ermöglicht es, die geltenden Rechtsmittel im Steuerrecht und in den übrigen Bereichen zu vereinheitlichen und die Steuerrechtspflege sowohl auf Ebene der Urteilsfindung als auch der administrativen Unterstützung mit einer professionellen Organisation auszustatten.
Zudem empfiehlt die ausserparlamentarische Kommission die Auflösung der kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegungen und die Übertragung ihrer Aufgaben an die öffentlich-rechtliche Abteilung des Kantonsgerichts.
Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen läuft bis am 18. April 2019.
pd/hbi
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