Eidgenössische Abstimmung | Waffengesetz und AHV-Steuervorlage

Wallis sagt zweimal Ja

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Quelle: 1815.ch 19.05.19 0

Klare Zustimmung im Wallis für das Waffengesetz (57 Prozent) und die AHV-Steuervorlage (72 Prozent).

Die Resultate aller Walliser Gemeinden liegen vor. Mit 72 Prozent sagt das Walliser Stimmvolk deutlich Ja zur AHV-Steuervorlage. Auch dem abgeänderten Waffengesetz stimmen die Walliser mit 57 Prozent klar zu.

Während das Ja zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) unbestritten ist, wird das neue Waffengesetz in manchen Berggemeinden derweil klar abgelehnt. So sagen etwa Wiler (mit 64 Prozent), Törbel (65 Prozent), Grächen (59 Prozent) oder Eggerberg (56 Prozent) Nein zur Vorlage.

Mit dem Ja wird das Schweizer Waffenrecht verschärft, und die Schweiz bleibt Teil des Schengen-Raums. Die Schützen und im Wallis auch Teile der Jägerschaft hatten die Änderungen vehement bekämpft. Sie sprachen von Unterwerfung und versuchten, aus der Waffenabstimmung einen Entscheid über ein «EU-Diktat» zu machen. Im Oberwallis bekämpfte derweil nur die SVP die Vorlage. Die CVPO wie auch die CSPO erteilten ihrer Basis jeweils Stimmfreigabe.

Auch schweizweit zeichnet sich für beide Vorlagen ein klares Ja ab. Die Stimmbeteiligung im Wallis lag bei 44 Prozent.

dab / sda
19. Mai 2019, 13:29
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Unternehmenssteuerreform: Stand der Umsetzung in den Kantonen

Kern der AHV-Steuervorlage (Staf) ist eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Diese wird in erster Linie von den Kantonen umgesetzt. Die haben bereits konkrete Pläne.

Gemäss einer aktuellen Umfrage der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben die Regierungen in 19 Kantonen einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. In Basel-Stadt wurde dieser am 10. Februar an der Urne angenommen. Die Glarner Landsgemeinde stimmte der Umsetzungsvorlage am 5. Mai zu.

In den Kantonen St. Gallen und Neuenburg wurde kein Referendum ergriffen. Genf hat einer Umsetzungsvorlage am Sonntag zugestimmt, die Solothurner Stimmberechtigten lehnten eine solche ab. Der Kanton Waadt hatte bereits 2016 über eine Unternehmenssteuerreform abgestimmt. Diese wird seit Anfang Jahr umgesetzt.

Volksabstimmungen geplant

In den meisten anderen Kantonen liegt die jeweilige Vorlage noch beim Parlament. In den Kantonen Freiburg, Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug, Basel-Landschaft, Schaffhausen und Jura sollen noch im Lauf dieses Jahres Volksabstimmungen stattfinden. In Bern, den beiden Appenzell, Graubünden, Aargau, Thurgau und Tessin wird voraussichtlich 2020 abgestimmt. Der Kanton Wallis machte gemäss KdK keine Angaben.

Inhaltlich gehen die Vorlagen weit auseinander: Fast alle Kantone senken die Gewinnsteuern für Unternehmen, teilweise fast auf die Hälfte. In Bern ist eine Senkung an der Urne gescheitert, in Aargau hat das Parlament darauf verzichtet. Keine Gewinnsteuersenkung ist auch in den Tiefsteuerkantonen Luzern, Obwalden und Appenzell Ausserrhoden geplant.

 

Aus dem "Werkzeugkasten" der Unternehmenssteuerreform bedienen sich die Kantone ebenfalls ausgiebig. Die Patentbox ist obligatorisch. Mehr als die Hälfte der Kantone schöpfen die maximale Ermässigung von 90 Prozent voll aus. Luzern, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Genf auf der anderen Seite gewähren lediglich 10 Prozent Ermässigung bei der Besteuerung von Erträgen aus Patenten und vergleichbaren Rechten.

Wenige Kantone gehen ans Limit

16 Kantone wollen auch zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung zulassen. Die meisten von ihnen schöpfen den vorhandenen Spielraum voll aus. Das gilt jedoch nicht für die Obergrenze aller geplanten Entlastungen: Weniger als die Hälfte der Kantone gehen ans Limit von 70 Prozent.

Auch bei der Teilbesteuerung von Dividenden üben die Kantone Zurückhaltung. Nur acht Kantone gehen bei Privatvermögen bis zur Untergrenze von 50 Prozent - bei Geschäftsvermögen sind es zehn. Die meisten Kantone besteuern 60 oder 70 Prozent der Dividendeneinkünfte.

18 Kantone planen ausserdem Ausgleichsmassnahmen gegenüber natürlichen Personen. Meist handelt es sich um höhere Familienzulagen oder zusätzliche Steuerabzüge für Versicherungsprämien. In den meisten Kantonen sind auch konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Gemeindeklausel vorgesehen. sda

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