Schule | Trotz Fall von sexueller Belästigung in Sitten
Keine Walliser Lehrer auf schwarzer Liste
95 Pädagogen aus der ganzen Schweiz stehen auf der sogenannten schwarzen Liste – die meisten wegen Sexualdelikten. Die «SonntagsZeitung» konnte nun erstmals Einblick nehmen und kommt zum Schluss, dass gewisse Kantone wohl auch schwere Fälle nicht melden.
Auf der schwarzen Liste der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) landen alle Lehrer, denen die Berechtigung zum Unterrichten entzogen wurde. Die Kantone sind verpflichtet, die Betreffenden zu melden. Bewirbt sich ein Lehrer auf eine offene Stelle, können kantonale und kommunale Behörden bei der EDK eine Anfrage dahingehend stellen, ob die Person auf der Liste ist. Wie viele es konkret sind, wurde seit der Einführung im Jahr 2004 nicht kommuniziert. Die «SonntagsZeitung» erhielt nun erstmals Zugang zu einer anonymisierten Version des Verzeichnisses.
Aktuell sind auf der schwarzen Liste 95 Personen aufgeführt, wie es laut Berichterstattung heisst. Grundsätzlich sind Einträge wegen Straftaten, Suchtproblemen oder Krankheit möglich. In Tat und Wahrheit ist die Ursache allerdings fast immer ein Sexualdelikt, wie Recherchen der «SonntagsZeitung» zeigen. Im Aargau oder im Thurgau sei jeder einzelne Eintrag darauf zurückzuführen. In Zürich handle es sich bei jedem zweiten Vermerk um Kinderpornographie, die verbleibende Hälfte betreffe andere Sexualdelikte.
Nicht eine Registrierung in 14 Kantonen
Als auffällig bezeichnet die «SonntagsZeitung» die enormen Unterschiede zwischen den Kantonen. Jeder dritte verzeichnete Lehrer, 32 in der Zahl, stammt aus dem Kanton Zürich. St. Gallen veranlasste 15 Einträge, Bern 14 und Luzern deren 11. Ganze 14 Kantone hätten derzeit keinen einzigen Pädagogen registriert.
Viele gaben als Grund dafür an, dass sei in den letzten Jahren schlicht nicht nötig gewesen. Uri, Schaffhausen und Graubünden argumentierten beispielsweise so. «Seit der Einführung der Liste gab es keinen einzigen Fall, der den Eintrag einer Person erforderte», so das Walliser Bildungsdepartement gegenüber der «SonntagsZeitung». Angesprochen auf den Lehrer aus Sitten, der im vergangenen Jahr von der Staatsanwaltschaft wegen sexueller Belästigung bestraft wurde, hiess es von Seiten des Kantons: «Der erwähnte Lehrer unterrichtete Teilzeit und beging keine Straftat, welche einen Eintrag auf der Liste gerechtfertigt hätte.»
Ein Deliktkatalog allerdings existiert gar nicht. In der Regel würden die Erziehungsdepartemente nach eigenem Ermessem entscheiden, wer im Register lande und wer nicht. «Die schwarze Liste ist ein sehr wichtiges Mittel», so Beat W. Zemp, Präsident des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, zur «SonntagsZeitung». «Sie funktioniert aber nur, wenn sich alle Kantone konsequent beteiligen.»
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