Bundesgericht | Bundesgericht weist Argumente der Beschwerdeführer ab
Keine Urteilsrevision zu Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis
Es wird keine Revision des höchstinstanzlichen Urteils zur oberirdischen Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis VS geben. Das Bundesgericht hat ein Gesuch der Gegner des Projekts abgewiesen.
In einem am Donnerstag publizierten Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass keine Gründe für eine Revision vorliegen. Die Beschwerdeführer - elf Privatpersonen und eine Stiftung - stützten sich unter anderem auf einen geologischen Bericht vom Juni 2016, der im vorausgegangenen Verfahren nicht in den Akten gewesen war.
Gemäss den Projektgegnern zeige dieser Bericht, dass 34 der insgesamt 52 geplanten Masten für die Hochspannungsleitung Naturgefahren wie Erdrutschen oder Steinschlägen ausgesetzt seien. Wegen der dadurch zusätzlich notwendigen Ausgaben müsste nach Ansicht der Beschwerdeführer die Verlegung der Leitung in den Boden nochmals überdacht werden.
Das Bundesgericht schreibt in seinen Erwägungen, die Frage der terrestrischen Leitung sei bereits entschieden worden und nicht mehr Gegenstand des Urteils gewesen, dessen Revision gewünscht werde. Auch alle weitergehenden Argumente haben die Lausanner Richter abgewiesen.
Mit der Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis soll ein wichtiges Teilstück im Schweizer Übertragungsnetz geschlossen werden. Die Leitungen von Swissgrid, SBB und Valgrid sollen auf den gleichen Masten gebündelt werden. Dadurch könnten rund 90 Kilometer Leitungen sowie 322 Masten zurückgebaut werden.
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