Chavalon | Bundesgericht bestätigt Entscheid
Keine CO2-Gutschrift für stillgelegtes Ölkraftwerk Chavalon

Kraftwerk Chavalon
Foto: Keystone
Die Betreiberin des Kraftwerks Chavalon, das in ein Gaskombikraftwerk umgebaut werden soll, erhält für die Jahre 2008 bis 2012 keine CO2-Emissionen gutgeschrieben. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Das Ölkraftwerk wurde 1999 von der Betreiberin Centrale Thermique de Vouvry stillgelegt. Im Dezember 2012 beantragte diese beim Bundesamt für Umwelt (Bafu), dass sie für die besagten Jahren eine Emissions-Gutschrift von 170'000 Tonnen pro Jahr erhält. Um soviel Tonnen sei der Ausstoss von CO2 durch den Nichtbetrieb des Werks eingespart worden.
Bereits das Bafu lehnte die Anrechnung ab, weil die Betriebseinstellung des Werks Chavalon vor dem Inkrafttreten des CO2-Gesetzes beschlossen worden war. Dieses regelt die Emissions-Rechte und -Gutschriften. Ausserdem fügte das Bafu an, dass das Werk keine Emissionen einsparen konnte, da es nicht in Betrieb war.
Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid schrieb, hatte die Betreiberin nie eine Vereinbarung mit dem Bund für die Reduktion des CO2-Ausstosses getroffen. Eine solche ist jedoch notwendig, um am Reduktionsprogramm teilnehmen zu können.
Mit dem Abschluss der Vereinbarung erhält ein Unternehmen Emissionsrechte zugeteilt. Diese müssen mit entsprechenden Emissionsgutschriften gedeckt sein. Wer mehr CO2 in die Luft bläst, als Rechte vorhanden sind, muss fehlende Gutschriften in Form von Zertifikaten oder Emissionsrechten kaufen.
Das geplante Gaskombikraftwerk in Chavalon wird seinen CO2-Ausstoss voll kompensieren müssen. Zur Hälfte muss dies in der Schweiz geschehen.
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