Bei Naturkatastrophen | Staat soll nicht für ausufernde Suchkosten aufkommen
Kein Geld für die Familie der Opfer
Das Drama von Chamoson wirkt nach und beschäftigt auch den Grossen Rat. Dieser zeigt sich aber nicht einverstanden damit, dass der Kanton die Übernahme von Suchkosten gewährleisten soll.
Im vergangenen August sind bei Chamoson nach starken Unwettern ein sechsjähriges Mädchen und ein 37-jähriger Mann von Fluten eines örtlichen Flusses weggespült worden. Trotz langer und intensiver Suche konnte man die Leichen nicht bergen. Bis heute nicht.
Das Drama wirkt bis heute nach und beschäftigte am Mittwochmorgen auch das Walliser Kantonsparlament. In einem Vorstoss verlangte die SVP Unterwallis von der Regierung, im Zusammenhang mit dem Vorfall die Übernahme eines Teils der Suchkosten zu gewährleisten. Ebenso sei die Äuffnung eines Fonds zu prüfen, der die Finanzierung solcher Suchaktionen im Fall einer Naturkatastrophe sicherstellt.
Hintergrund des Postulats ist der Umstand, wonach die Kosten für die Suche nicht mehr von der Unfallversicherung gedeckt sind, wenn man davon ausgehen muss, dass die Vermissten tot sind. Die weiteren Suchkosten müssen dann von den Angehörigen der Opfer übernommen werden. Was «offensichtlich unbefriedigend» sei, so Grégory Logean, Fraktionschef der SVP Unterwallis.
Das Postulat hatte derweil keinen Erfolg und wurde nicht an den Staatsrat überwiesen. Während die Unterwalliser SVP auf die Unterstützung der Oberwalliser SVP und CVP, von Teilen der FDP sowie von der Ratslinken zählen konnte, waren die beiden Unterwalliser C-Fraktionen sowie die CSPO, aber auch die Grünen, dagegen.
Man könne künftig nicht in jedem Fall auf öffentliche Gelder zurückgreifen, argumentierten die Gegner des Postulats. Es sei falsch, in der Emotionalität dieses tragsichen Falls, so einen grundsätzlichen Entscheid zu fällen.
dab
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