Justiz | Verstoss gegen das Waffengesetz
Kantonsgericht weist Beschwerde von Jean-Marie Bornet ab
Das Kantonsgericht bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts gegen Jean-Marie Bornet, ehemaliger Kommunikationschef der Kantonspolizei, im Fall eines Verstosses gegen das Waffengesetz.
Das Bezirksgericht d'Hérens-Conthey hatte den ehemaligen Kommunikationschef der Kantonspolizei, Jean-Marie Bornet, 2017 wegen Verstosses gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von sieben Tagessätzen à 115 Franken, ausgesetzt auf zwei Jahre, verurteilt. Der Grund: Bornet hatte eine Pistole in Privatbesitz, eine SIG Sauer P226, seinem Sohn für ein Sportschiessen ausgeliehen. Der Sohn hat die Pistole dann für einen anderen Zweck missbräuchlich verwendet und war deswegen verurteilt worden.
Gegen das Bezirksgerichtsurteil legten Bornet wie auch die Staatsanwaltschaft beim Kantonsgericht Beschwerde ein. Dieses bestätigte jedoch das erstinstanzliche Urteil. Das Kantonsgericht kam wie auch schon das Bezirksgericht zum Schluss, dass Bornet aufgrund seiner damaligen Position und auch Erfahrung gewusst haben muss, dass der Einsatz von Waffen, eben auch in einem privaten Kontext, durch besondere gesetzliche Bestimmungen geregelt ist. Dennoch hält das Kantonsgericht fest, dass Bornets Schuld daran, dass dessen Sohn unerlaubt mit der Pistole hantiert hatte, gering sei. Zumal zurzeit des Vorfalls der Sohn die Genehmigung als Sportschütze gehabt habe. Aufgrund der Verhältnismässigkeit der Schuld wies das Kantonsgericht aber auch die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab, die in diesem Fall eine höhere Strafe - eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätze à 120 Franken ausgesetzt auf zwei Jahre sowie eine Busse von 800 Franken - gefordert hatte.
wh
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