Umwelt | Dienststelle für Umwelt muss umstrittene Akten freigeben
Kantonsgericht veranlasst Freigabe des Quecksilberdossiers
Wallis. Bislang weigerte sich der Kanton standhaft, ein Dokument zu den Quecksilber-Verschmutzungen aus dem Jahr 2011 zu publizieren. Nun wird er vom Kantonsgericht dazu gezwungen.
Staatsrat Jacques Melly weigerte sich, ein auf das Jahr 2011 datiertes Dokument über die historische Untersuchung der Quecksilber-Verschmutzungen zu veröffentlichen. Im Frühjahr dieses Jahres sprach der Datenschutzbeauftragte Sébastien Fanti im «Walliser Boten» deshalb von einem Skandal. Den Ball ins Rollen gebracht hatte eine Recherche des Westschweizer Fernsehens RTS. Eine Journalistin wollte im Jahr 2014 Einsicht in das besagte Dokument, was von der Dienststelle für Umwelt aber abgelehnt wurde. Als daraufhin der Datenschutzbeauftragte vorstellig wurde, sei ihm ein Maulkorb verpasst worden. Fanti hat sich schliesslich ans Kantonsgericht gewandt, um eine Publikation zu erzwingen.
Es sei unglaublich, dass der Staatsrat diesen Bericht unter Verschluss halten wolle, obwohl es darin um wichtige Umweltaspekte zu den Verschmutzungen gehe. Zahlreiche Personen im Raum Visp und Raron seien davon betroffen und hätten ein Recht auf diese Informationen. «Die Leute müssen informiert werden», wetterte Fanti im WB. Auf die Frage, was für Informationen im Dokument denn nun genau zu erwarten seien, gab sich der Datenschützer indes bedeckt. «Dazu kann ich nichts sagen. Doch es ist eine Bombe. Ich bin mir sicher, es gibt noch viel mehr Probleme als das, was bisher aufgedeckt worden ist.»
Eine oder keine Bombe?
Staatsrat Melly seinerseits konterte Fantis Vorwürfe gelassen. «Dieses Dokument ist veraltet.» Warum wurde das Dokument dann aber trotzdem unter Verschluss gehalten? Es seien auch Aspekte aufgelistet, die für die Beantwortung der Frage hinzugezogen werden, wer für die Verschmutzung überhaupt verantwortlich ist, so Melly. Diese seien noch nicht vollständig. In der Zwischenzeit hätten neuere Daten und Zeugnisse diesen zudem teilweise widersprochen. Eine juristische Analyse habe deshalb gezeigt, dass eine Veröffentlichung die Klärung der Verantwortlichkeiten verkomplizieren könnte.
Der Kanton Wallis muss das umstrittene Dokument nun aber trotzdem freigeben. Am 10. November hat das Kantonsgericht nämlich die Beschwerde des kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gutgeheissen. Wie es in einer Mitteilung Fantis heisst, muss das Dokument vom 26. August 2011 dem SRF mit den entsprechenden Anhängen innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden. Die Datenschutzkommission habe von diesem Entscheid mit Befriedigung Kenntnis genommen. Seitens des Kantons besteht nun die Möglichkeit, den Fall innerhalb von dreissig Tagen ans Bundesgericht weiterzuziehen.
pmo
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