Coronavirus | Weniger wichtige Termine werden verschoben - aber:
Kantonsgericht hält gerichtliche Tätigkeit im Allgemeinen aufrecht
Die Verwaltungskommission des Kantonsgerichts hat am Montag im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie beschlossen, die gerichtliche Tätigkeit am Kantonsgericht im Allgemeinen aufrechtzuerhalten.
In einer Sitzung am Montag hat die Verwaltungskommission des Kantonsgerichts im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie beschlossen, dass das Kantonsgericht die gerichtliche Tätigkeit im Allgemeinen aufrechterhalten wird. Die nicht dringenden Gerichtsverhandlungen werden gemäss Mitteilung für die nächsten zwei Wochen abgesagt. Der zuständige Richter entscheidet über die Dringlichkeit. Anhörungen zu fürsorgerischen Unterbringungen, Anhörungen zu Krisensituationen im Familienrecht (einstweilige Massnahmen) und strafrechtliche Anhörungen von inhaftierten Personen sind a priori dringend.
Die Verhandlungen in Strafverfahren werden unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der Zugang zu den Gerichtssälen wird daher auf vorgeladene Personen und Journalisten beschränkt.
Wie es weiter heisst, wurden technische Möglichkeiten geschaffen, die es Richtern und Gerichtsschreibern ermöglichen, Telearbeit zu praktizieren. Den Gerichtsschreibern kann aus wichtigen Gründen gemäss den Regeln des Kantonsgerichts die ausserordentliche Telearbeit gestattet werden. Für das Sekretariat ist Telearbeit nicht möglich. Die Verwaltungskommission genehmigt die Ausübung der Telearbeit. Anträge für die Genehmigung müssen im Voraus vom Gerichtspräsidenten oder vom Doyen mit einer Empfehlung versehen werden.
Und schliesslich wird die Bibliothek am Kantonsgericht für die nächsten zwei Wochen für die Öffentlichkeit in jedem Fall geschlossen bleiben.
wh
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