Justiz | Kantonsgericht bestätigt Urteil des Bezirksgerichts Visp
Rassismus-Vorwurf: Kindergärtnerin wird freigesprochen
Das Kantonsgericht hat eine Kindergärtnerin von den Vorwürfen, rassistische und ehrverletzende Äusserungen gegen einen jüdischen Reiseorganisator und einen deutschen Hotelbetreiber geäussert zu haben, freigesprochen. Es bestätigt damit das Urteil des Bezirksgerichts Visp.
Jüdische Feriengäste benutzten Anfang August 2014 ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten exklusiv während einer Stunde das Schwimmbad in einem Apparthotel in Täsch. Die Beschuldigte beschwerte sich darüber im Vorraum des Hallenbads beim jüdischen Reiseorganisator. Dieser verwies seinerseits auf eine Bewilligung der Hotelbetreiber.
Gemäss Mitteilung des Kantonsgerichts, sind daraufhin der zuständige Angestellte des Hotelbetriebs und ein weiterer Stockwerkeigentümer hinzugestossen und haben sich an der Auseinandersetzung beteiligt. Beide Seiten hätten auf ihren Standpunkten beharrt, weshalb es zu einer zuhnehmend emotionalen Streitigkeit gekommen sei. Diese habe sich aufgrund von Verständigungsprobleme zusätzlich verschärft.
Das Kantonsgericht, so heisst es weiter, hatte im vorliegenden Fall einzig zu prüfen, ob seitens der Angeklagten irn Zuge der Auseinandersetzung im Vorraum des Schwimmbads auch ehrverletzende und rassistische Äusserungen getätigt worden seien, was von einer Seite der Streitparteien behauptet wurde. Die Gegenseite bestritt.
Das Kantonsgericht kam letztlich nach Prüfung der Aussagen von den vier am Streit beteiligten Personen sowie weiterer Beweismittel zum Schluss, dass ehrverletzende und rassistische Beschimpfungen nicht ausreichend bewiesen sind. Die Angeklagte wurde deswegen von den entsprechenden Tatvorwürfen freigesprochen.
pd / pan
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