Justiz | Kantonsgericht bestätigt Staatsrat
Kantonsgericht lehnt Beschwerde gegen WNF-Sanierungsplan ab
Im vergangenen Mai stimmte die Natischer Urversammlung über die Umstrukturierung des World Nature Forum (WNF) ab. Mehrere Stimmbürger reichten dagegen Beschwerde ein. Wie bereits der Staatsrat weist nun auch das Kantonsgericht die Beschwerden ab.
Rückblick. Am 23. Mai 2018 hat die Urversammlung der Gemeinde Naters dem Antrag des Gemeinderates, 800'000 Franken als Stiftungseinlage der Gemeinde in eine neu zu gründende WNF-Stiftung einzulegen, mit 303 Ja-Stimmen zu 65 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen zugestimmt. Dagegen reichten mehrere Stimmbürger Beschwerde ein. Die Abstimmung sei ungültig, da ein geheimer Urnengang hätte durchgeführt werden müssen, so die Begründung.
Diese Beschwerde hat der Staatsrat am 20. Juli 2018 abgewiesen. Fünf Stimmbürger haben darauf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Dieses lehnt die Beschwerde nun ebenfalls ab.
Das Kantonsgericht kommt in einer Mitteiliung zum Schluss, «dass die Gemeinde sich als Stifterin nur dazu verpflichtet, das Stiftungskapital von 800 000 Franken zur Verfügung zu stellen». Eine darüberhinausgehende Belastung des Finanzhaushalts der Gemeinde - und damit eine mögliche zusätzliche Belastung der Beschwerdeführer als Steuerzahler - sei ausgeschlossen. Die sechs Millionen Franken für den geplanten Gebäudekauf müssten bei der Berechnung der Ausgabehöhe nicht berücksichtigt werden.
Das Organisationsreglement der Gemeinde Naters schreibe einen geheimen Urnengang nur dann vor, wenn die Ausgabe zehn Prozent der Bruttoeinnahmen des letzten Verwaltungsjahres (ca. 3.4 Millionen Franken) übersteigt, schreibt das Kantonsgericht weiter.
So sieht der Rettungsplan aus
Der Sanierungsplan für das WNF sieht unter anderem vor, dass die Gemeinde eine Stiftung gründet und 800'000 Franken als Stiftungskapital einlegt. Die Stiftung soll anschliessend Darlehen aufnehmen und das Gebäude für sechs Millionen Franken kaufen.
pd/msu
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