Betreibungen | Der kantonale Betreibungsregisterauszug
Kanton Wallis und Tessin als Pioniere unterwegs
Das Wallis und Tessin sind die ersten Kantone, die einen kantonalen Betreibungsregisterauszug einführen. Das Dokument kann bei jedem Betreibungsamt im Kanton oder online beim Kanton bestellt werden.
Die Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen führt durch den kantonalen Betreibungsregisterauszug eine Neuerung ein. Zusammen mit dem Tessin gehört das Wallis diesbezüglich zu den Pionieren.
Gemäss Mitteilung des Kantons soll die neue Dienstleistung der Bevölkerung zahlreiche Vorteile bieten. Die administrativen Verfahren werden vereinfacht, die Transparenz verbessert und die Kosten gesenkt. Es ist nicht mehr nötig, einen Auszug für dieselbe Person bei mehreren Walliser Ämtern zu beantragen.
Der kantonale Betreibungsregisterauszug ist am Schalter jedes Betreibungsamts des Kantons erhältlich. Es wird empfohlen, diesen direkt über die Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen zu bestellen. Damit kann man einen Auszug auf einfache Weise beantragen und innerhalb weniger Tage direkt nach Hause geschickt bekommen. Dies lohne sich zudem, weil das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur für die so ausgestellten Auszüge einen Vorzugstarif von 16 Franken festgelegt hat.
Es ist weiterhin möglich, einen Auszug an einem Postschalter oder auf den Websites einiger Handelsfirmen zu bestellen, die ihre Dienstleistung in Rechnung stellen.
Die Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen stellt jedes Jahr 75'000 Registerauszüge aus. Mit der Einführung des kantonalen Betreibungsauszugs sollte dieses Volumen reduziert werden.
pd/wh
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