Politik | Für besseren Schutz vor Missbrauch der Kinder im Internet
Kampf dem Cybergrooming
Die Rechtskommission des Nationalrats hat eine parlamentarische Initiative zur Bekämpfung des Cybergroomings von Philipp Matthias Bregy akzeptiert. Sie will das Cybergrooming neu unter Strafe stellen. Die parlamentarische Initiative geht nun an den Ständerat.
Mit Cybergrooming ist das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten durch Erwachsene mit Minderjährigen im Internet gemeint. Kinder müssen auch im Netz vor Missbrauch geschützt werden. Es dürfe nicht sein, dass Erwachsene mit einem Kind im Netz sexuelle Kontakte haben könnten und diese dennoch straflos blieben, so der Initiant. Es habe in der Vergangenheit mehrere Bestrebungen gegeben, Grooming unter Strafe zu stellen. Das letzte Mal wurde 2014 ein entsprechender Vorstoss der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen «Grooming mit Minderjährigen» vom Nationalrat angenommen und vom Ständerat äusserst knapp abgelehnt.
Von Rechtskommission akzeptiert
Nun hat die Rechtskommission des Nationalrats die parlamentarische Initiative zur Bekämpfung des Cybergroomings von Philipp Matthias Bregy, die er von Bundesrätin Viola Amherd übernommen hat, akzeptiert. Diese geht nun direkt an den Ständerat zur Beratung. Wie es in einer Mitteilung heisst, verlangt die parlamentarische Initiative, dass das Cybergrooming neu unter Strafe gestellt und die sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel die schriftliche Kontaktaufnahme in Chatrooms, als Offizialdelikt ausgestaltet wird. Dies ermöglicht einen besseren und vor allem effektiveren Schutz von Kinder und Jugendlichen im Internet.
pd / zum
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