Kantonale Abstimmungen | Volk nimmt beide Vorlagen deutlich an
Doppeltes Ja zu den Justizvorlagen
Das Wallis erhält einen Justizrat und künftig werden die Staatsanwälte nicht mehr vom Walliser Parlament gewählt.
Die Änderung des Artikels 39 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 10. März 2016 betreffend die Wahl des Büros der Staatsanwaltschaft ist mit 67'120 Ja gegen 20'779 Nein völlig unbestritten.
Auch die Änderung der Kantonsverfassung vom 10. März 2016 (Art. 65bis neu) zur Einführung eines Justizrates wird vom Volk mit 63'989 Ja gegen 24'100 Nein ebenfalls deutlich angenommen. Bereits Regierung und Parlament haben die Frage nach der Notwendigkeit einer unabhängigen Justizaufsichtsbehörde klar mit Ja beantwortet und einen Artikel verabschiedet, der den Justizrat in der Verfassung verankert. Einzig im Oberwallis machte sich Widerstand gegen die Vorlage breit. Aber auch im Oberwallis nahm das Volk die Vorlage 12'487 gegen 10'022 Nein an.
hbi
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