Wahlbetrug | Wahlresultat sei nicht entscheidend beeinflusst worden
JUKO lehnt zweite Wahlbeschwerde ab
Die Justizkommission (JUKO) hat am Dienstag die Wahlbeschwerde zweier Grossräte der SVP Unterwallis gegen die Resultate des zweiten Wahlgangs der Staatsratswahlen behandelt. Sie beantragt dem Grossen Rat, die Beschwerde abzuweisen.
Aufgrund der heutigen Behandlung der zweiten Wahlbeschwerde der SVPU habe man Einsicht in die von den Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp sowie in die von der SVP Unterwallis bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Strafanzeigen nehmen können. Jedoch hätten daraus keine neuen Erkenntnisse gezogen werden können, informiert die JUKO in einer Mitteilung.
Bis dato habe man von 119 Fällen Kenntnis. Man stütze sich im Entscheid, die Beschwerde abzuweisen, zudem auf die Akten, die der JUKO von der Staatsanwaltschaft übermittelt wurden.
Es sei demnach sehr unwahrscheinlich, dass diese Unregelmässigkeiten das Wahlresultat entscheidend beeinflusst hätten, heisst es weiter. Die JUKO beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Beschwerde an einer ausserordentlichen Session vor dem 1. Mai 2017 kostenpflichtig abzulehnen und die Wahlen vom 19. März 2017 definitiv zu validieren.
Die Justizkommission bestätigt damit den grossmehrheitlichen Entscheid, den der Grosse Rat an der Session vom 27. März getroffen hat, um der Regierung am 1. Mai 2017 ihren Amtsantritt zu ermöglichen.
Die SVP zeigte sich nicht überrascht, aber enttäuscht, dass die Justizkommission die Beschwerde ohne weitergehende Abklärungen ablehnte. Sie zieht den Rekurs deshalb zurück. Ob sie die erste Wahlbeschwerde, welche das Parlament in der konstituierenden Session ebenfalls ablehnte, ans Bundesgericht weiterziehen wird, lässt sie offen.
pd / pan
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Kommentare
Arthur Heinzmann, Visp - ↑17↓6
Kaum zu glauben sowas... Aber scheinbar doch Realität.
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