Quecksilber | Staatsanwaltschaft stellte Strafverfahren 2018 ein
Justiz wartet auf die GPK
Seit Mitte der 1970er Jahre soll der Staatsrat von den Vergiftungen und Kontaminationen als Folge der Ableitung von Quecksilber in der Lonza in Visp gewusst haben. Strafrechtlich ist dies bisher ohne Folgen geblieben.
Die Westschweizer Zeitung «Le Temps» berichtete heute Montag, dass beim Quecksliber ein Verfahren eröffnet wurde. Offenbar unter strengster Geheimhaltung, denn nicht einmal der Verantwortliche der Dienststelle für Umwelt wusste davon. Die Staatsanwaltschaft stellte allerdings das Verfahren im Februar 2018 ein. Wohl aufgrund der Verjährungsfristen. Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis betonte allerdings gegenüber dem «Le Temps», dass bei neuen Informationen geprüft werden könnte, ob die Akte wieder geöffnet werden solle.
Gut möglich, dass der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Walliser Parlaments neue Entwicklungen und Erkenntnisse bringen wird. Der Bericht soll Klarheit bringen, ob die Regierung und Lonza seit über 40 Jahren von dieser Verschmutzung wussten. Auch soll geklärt werden, weshalb der Bericht über die historische Untersuchung von 2011 erst aufgrund eines Gerichtsbeschlusses veröffentlicht wurde. Zudem soll untersucht werden, ob die vom Departement Melly ergriffenen Massnahmen in Anbetracht der Informationen, von denen der Departementsvorsteher Kenntnis hat, ausreichend waren.
Die GPK lässt sich allerdings Zeit. Mit einem Bericht ist sicher nicht mehr vor diesem Sommer zu rechnen.
hbi
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