Justiz | Arbeitsloser Gipser randaliert auf dem Arbeitslosenamt in Brig
Deutscher geht mit Fäusten auf RAV-Angestellten los
Mit Drohungen, Beschimpfungen und einem Faustschlag hat ein arbeitsloser Gipser seinen Frust über seine finanzielle Situation an Angestellten des RAV in Brig abgelassen. Von der Staatsanwaltschaft Oberwallis kassierte er deswegen eine Geldstrafe.
Der finanzielle Leidensdruck eines arbeitslosen Mannes muss gross gewesen sein, als er im April 2019 unangemeldet das regionale Arbeitslosenamt in Brig aufsuchte. Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis, der dem «Walliser Boten» vorliegt, verlangte er dort in schroffer und aggressiver Art eine umgehende Unterredung mit dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter. Dieser sei im Moment mit der Beratung eines Arbeitslosen besetzt, liess ihn dessen Arbeitskollegin wissen.
Faustschlag unter die Gürtellinie
Für diese Auskunft wurde sie vom 39-jährigen Deutschen mit einer Schimpftirade eingedeckt. Worauf sie ihren Vorgesetzten an den Schalter rief. Auch diesen schnauzte der Arbeitslose unvermittelt mit den Worten «Hey Alter, du brauchst wohl ein EKG?» an und wollte von ihm wissen, wie er denn mit einem Arbeitslosengeld von 600 Franken im Monat über die Runden kommen solle. Der RAV-Mitarbeiter versuchte in der Folge vergeblich, einen konstruktiven Dialog mit dem Mann zu führen, weshalb er diesen zum Verlassen der Büroräumlichkeiten des Arbeitslosenamtes aufforderte.
Der RAV-Angestellte begleitete den Mann in der Folge zur Tür. Auf dem Weg dorthin versetzte der arbeitslose Gipser dem Beamten aus heiterem Himmel einen Faustschlag in den Genitalbereich. Um weitere Schläge abzuwehren, fasste dieser den rabiaten Deutschen mit den Händen in den Rückenbereich, um ihn so zur Tür zu schieben. Das wiederum quittierte der aus Rostock stammende Mann mit Beschimpfungen und einer Drohung.
Rote Linie überschritten
Damit war für die Leitung des Arbeitslosenamtes die rote Linie überschritten, zumal sich der Angestellte aufgrund des Faustschlags in ärztliche Behandlung begeben musste. Es wurde Anzeige erstattet. Jetzt ist der Mann der einfachen Körperverletzung, der Beschimpfung und der Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden schuldig gesprochen worden. Er ist mit einer auf drei Jahre bedingten Geldstrafe von 3250 Franken bestraft worden. Darüber hinaus muss er eine Busse von 550 Franken sowie die Verfahrenskosten von 700 Franken bezahlen.
zen
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