Justiz | Ehemaliger Zermatter Hotelier endgültig schuldig gesprochen
Bundesgericht weist Beschwerden von Jürg Biner und seinem Anwalt ab
Das Bundesgericht hat am vergangenen 17. Oktober das Kantonsgerichtsurteil vom 21. November 2017 gegenüber den ehemaligen Zermatter Hotelier Jürg Biner vollumfänglich bestätigt.
Wie das Kantonsgericht in einer Mitteilung schreibt, ist der ehemalige Zermatter Hotelier somit endgültig des betrügerischen Konkurses, der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu Lasten seiner Tochter und der groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen.
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts findet ein jahrelanger Rechtsstreit ein Ende. Dieser nahm seinen Auftakt als Biner's Hotel in Zermatt im 2009 zwangsversteigert wurde.
pd/msu
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