Wahlbetrug Grossratswahlen 2017 | Nach emotionaler Debatte
JUKO muss nochmals an die Arbeit
Die JUKO muss beim Wahlbetrug über die Bücher. Das Parlament fordert weitere Abklärungen. Es fallen viele harte und böse Worte im Parlament.
Die Debatte war sehr emotional. Mit Ausnahme der FDP und der SVPU wollen alle Fraktionen eine Neubeurteilung des Dossiers. Alle sind sich einig, dass man Wahlbetrug nicht dulden darf. Mehrere Fraktionen plädieren für eine einvernehmliche Lösung, also eine Einigung unter den Parteien, der SVPO, der CVPO und der CSPO. Das Revisionsgesuch der CSPO wird entgegen der Meinung der JUKO mit 80 Ja gegen 49 Nein, das der Privatpersonen mit 81 Ja gegen 47 Nein und einer Enthaltung angenommen.
Das Urteil gegen den Wahlbetrüger ist mittlerweile rechtskräftig. Der Oberwalliser ist vom Bezirksgericht Brig am 7. September 2018 zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt mit drei Jahren Bewährung und einer Busse von 2000 Franken verurteilt worden. Der Verurteilte muss zudem die Verfahrenskosten von 41 500 Franken tragen. Er wurde für schuldig befunden, im Vorfeld der kantonalen Wahlen 2017 in den drei Oberwalliser Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp Wahlunterlagen aus Briefkästen gefischt und gefälscht zu haben.
hbi
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