Justiz | Freiheitsstrafe wird zu Geldstrafe
Jürg Biner vom Kantonsgericht verurteilt

Das Kantonsgericht kam im Fall Jürg Biner zu einem Urteil.
Foto: Walliser Bote
Das Bezirksgericht Visp hat den ehemaligen Eigentümer des Style Hotels in Zermatt, Jürg Biner, unter anderem wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs sowie Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung schuldig gesprochen. Biner legte Rekurs ein, das Kantonsgericht Wallis hat am Dienstag im Fall entschieden.
Biners Anwalt, ein Pflichtverteidiger aus Zürich, rekurrierte gegen praktisch alle Urteile des Bezirksgerichts. Die Staatsanwaltschaft, die eigentlich von einem Rekurs absehen wollte, focht infolge des Rekurses von Biner doch einige Freisprüche des Bezirksgerichts an.
Beide Parteien erhielten teilweise recht
Die Beteiligten haben einen Grossteil der erstinstanzlichen Einstellungen und Freisprüche nicht ans Kantonsgericht weitergezogen. Zu prüfen blieben strafbare Handlungen gegen das Vermögen, mehrfacher Hausfriedensbruch, Drohung, Vergehen gegen die Familie (Nichtleistung von Unterhaltsbeiträgen) und ein Verkehrsregeldelikt.
Das Kantonsgericht folgte mehrheitlich der Argumentation des Bezirksgerichts Visp, heisst es im Schreiben des Gerichts. Sowohl Verteidigung wie auch Staatsanwaltschaft erhielten mit ihren Berufungsanträgen teilweise Recht, weshalb die entstandenen Kosten zwischen Verurteiltem und Staat weiterhin aufgeteilt bleiben.
Urteilsänderungen des Kantonsgerichts
Jürg Biner drang nach dem Konkurs wiederholt in sein Hotel ein. Der Beschuldigte tat dies auch noch, nachdem die Konkursverwaltung ihn mit Polizeigewalt aus dem Gebäude hatte ausweisen lassen. Die Staatsanwaltschaft forderte deswegen eine zusätzliche Verurteilung wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs. Das Kantonsgericht geht neu zu Ungunsten des Berufungsklägers davon aus, die Konkursverwaltung sei ab dem Zeitpunkt der Ausweisung berechtigt gewesen, Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. Damit wurden sämtliche Voraussetzungen zu einer Verurteilung wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs erfüllt.
Das Bezirksgericht hatte Jürg Biner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Das Kantonsgericht folgte der Kritik von Jürg Biner, die Strafjustiz hätte im vorliegenden Fall keine bedingte Freiheitsstrafe, sondern «nur» eine bedingte Geldstrafe aussprechen dürfen. Der Berufungskläger wird demnach neu zu einer Geldstrafe von 210 Tagen (7 x 30 Tage) verurteilt. Die Probezeit beträgt weiterhin zwei Jahre, die erstandene Untersuchungshaft von 20 Tagen wird angerechnet.
Das vorliegende Kantonsgerichtsurteil kann vor Bundesgericht angefochten werden.
pd/noa
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