Justiz | Waffengesetz missachtet
Jean-Marie Bornet mit Geldstrafe gebüsst
Im Oktober vergangenen Jahres hat ein Bezirksrichter aus Martinach Jean-Marie Bornet bei der Staatsanwaltschaft wegen Anstiftung zu falscher Zeugenaussage und Amtsmissbrauch angezeigt.
Die Anzeige vom 25. Oktober 2016 erfolgte aufgrund eines Verfahrens gegen eine Person, die dem ehemaligen Pressesprecher der Kantonspolizei Wallis nahe steht. Die Staatsanwaltschaft hat am Montag eine Einstellungsverfügung und einen Strafbefehl gegen Bornet erlassen.
Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass Bornet seine Funktion nicht missbraucht habe, um das Opfer davon abzubringen, eine Strafklage gegen einen Angehörigen Bornets einzureichen. Die Person welche laut Verdacht zur Falschaussage bewegt werden sollte, wurde in besagtem Verfahren nicht als Zeuge einvernommen, was eine Strafverfolgung wegen falscher Zeugenaussage zum Vornherein ausschliesst. Trotzdem muss Jean-Marie Bornet die Hälfte der Verfahrenskosten übernehmen.
Anders hat die Staatsanwaltschaft beim Vergehen gegen das Waffengesetz entschieden. Er hat eine private Faustfeuerwaffe an eine nahestehende Person ausgehändigt, die nicht über einen Waffenerwerbsschein verfügte. Bornet wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von 800 Franken.
pd/noa
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