Jagd | Teilbanngebiet habe «gravierende Auswirkungen» auf andere Tierarten
Jagdbanngebiet Aletsch: Bundesgericht soll entscheiden
Pro Natura zieht den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts über die Teilöffnung des Jagdbanngebietes Aletsch ans Bundesgericht weiter.
Der Entscheid des Kantonsgerichts öffne Tür und Tor für die Wiederholung einer gegen den Wildverbiss untauglichen Massnahme, teilen die Verantwortlichen mit. Gemäss Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete dürften in der streng geschützten Zone nur in gut begründeten Fällen Tiere geschossen werden.
Weiter heisst es vonseiten Pro Natura: «Da die Verbissproblematik im Aletschwald anhalten dürfte, ist zu befürchten, dass erneut auf die Teilöffnung des Jagdbanngebietes zurückgegriffen wird – die Ausnahme würde zur Regel und das Jagdbanngebiet faktisch aufgehoben.» Dies habe «gravierende Auswirkungen» auf andere Tierarten wie Schneehuhn oder Steinadler. Zudem sei anzunehmen, dass der gewählte Weg die Verbissschäden im unteren Bereich des Aletschwaldes verschlimmern wird, «weil sich die bejagten Rothirsche dorthin zurückziehen würden».
Aufgrund der zu grossen Rotwild-Population (der WB berichtete) hat der Staatsrat im Juni 2018 im eidgenössischen Jagdbanngebiet Aletschwald ein sogenanntes Teilbanngebiet für den Abschuss von Rotwild ausgeschieden. Gegen die vorgesehene Teilöffnung hat Pro Natura damals beim Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Diese wurde abgelehnt.
wb
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