Jagd | Wegen zu hohen Rotwildbeständen
Staatsrat beschliesst Jagd im Aletschwald
Im Wallis werden während der diesjährigen Hochjagd im Herbst Teilgebiete der Eidgenössischen Jagdbanngebiete Aletsch und Haut de Cry-Derborence für die Jagd freigegeben. Das hat die Walliser Regierung an ihrer Sitzung vom letzten Mittwoch beschlossen.
In beiden Regionen richten die zu hohen Bestände an Rotwild grosse Schäden an Schutzwäldern und teils an landwirtschaftlich genutzten Flächen an. Während im Eidgenössischen Jagdbanngebiet Haut de Cry-Derborence die üblichen die Jagdbestimmungen wie die übrigen geöffneten Banngebiete gelten, müssen sich Jäger im Aletschgebiet an spezifische Regelungen halten
Jagd nur an sechs statt an zwölf Tagen
«Die Jagd auf Rotwild ist dort nur an sechs statt zehn Tagen während der Hochjagd vom 25. September bis zum 4. Oktober erlaubt», erklärt der kantonale Jagdchef Peter Scheibler gegenüber dem «Walliser Boten». Zudem sei der Aufenthalt der Jäger im geöffneten Teilbanngebeit von sieben bis zehn Uhr morgens beschränkt. Gleichzeitig sei die Verwendung von Fahrzeugen im Jagdbanngebiet verboten.
Laut Scheiber ist vorgängig zum Beschluss von der Walliser Jagdverwaltung das Bundesamt für Umwelt (BAFU) angehört worden, welches die Oberaufsicht über die Eidgenössischen Jagdbanngebiete in der Schweiz innehat. «Wir haben uns in unserem Beschluss exakt an die Empfehlungen des BAFU gehalten, das die Notwendigkeit der Teilöffnungen zur Reduktion der zu hohen Hirschbestände anerkannt hat», so Scheibler.
Allfälligen Beschwerden aufschiebende Wirkung entzogen
Gegen den Beschluss der Walliser Regierung kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. Allerdings ist einer allfälligen Beschwerde der Umweltorganisationen oder auch Privatpersonen die aufschiebende Wirkung entzogen worden. Beschwerdeführer müssten vors Kantonsgericht gelangen, um die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.
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zen
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