Jagd | Ob es zur Anzeige kommt, wird die Staatsanwaltschaft entscheiden
Jäger soll in Banngebiet im Bietschtal einen Gämsbock erlegt haben
Während der zurückliegenden Hochjagd soll im Bietschtal ein Gämsbock rechtswidrig erlegt worden sein. In den Fall involviert ist auch der Parteipräsident der CSPO, Grossrat Alex Schwestermann. Er glaubt, dass hinter den Vorwürfen der politische Gegner steckt.
Gemäss Informationen des «Walliser Boten» ist der Gämsbock von einem Jäger im eidgenössischen Jagdbanngebiet im «Bietschi» erlegt worden. Das Wildtier soll sich zum Zeitpunkt der Schussabgabe in der Nähe eines Hirschrudels aufgehalten haben. Das hat ein Nichtjäger, der mit der Beobachtung der dortigen Hirsche beschäftigt war, der Wildhut gemeldet. Jäger hätten sich nach Abgabe des Schusses ins Banngebiet begeben, um das erlegte Wild ins offene Gebiet zu transportieren und es dort auszunehmen.
Eine Gruppe von Jägern, unter ihnen auch Grossrat Alex Schwestermann, CSPO-Parteipräsident und ehemaliger Präsident des Schweizerischen Patentjägerverbandes, sei im Anschluss von der Polizei und der Wildhut im Bietschtal zusammen zum Vorfall befragt worden. Einer von ihnen (nicht aber Schwestermann) habe dabei den Abschuss eines Gämsbocks im Banngebiet eingestanden. Dabei soll auch festgestellt worden sein, dass der erlegte Gämsbock kein Bracelet, wie vom Jagdgesetz vorgeschrieben, getragen habe. Überdies sei der Abschuss auch nicht im Jagdbüchlein des geständigen Jägers eingetragen gewesen.
Schwestermann wehrt sich
Alex Schwestermann bestätigt einen Vorfall während der Hochjagd in besagtem Gebiet, betont aber, dass er nicht auf den Gämsbock geschossen habe. «Es liegen Vorwürfe gegen mich vor. Es geht aber nicht um einen Gämsbock, sondern um einen Hirsch, auf den im Banngebiet angeblich geschossen worden ist. Als Polizei und Wildhut zwei Stunden nach der vermeintlichen Schussabgabe im Bietschtal eingetroffen sind, war kein toter Hirsch im Gebiet auffindbar.» Er wehre sich vehement gegen die haltlosen Anschuldigungen. Der Präsident der CSPO geht zudem davon aus, dass man ihm politisch schaden und mit einer Anzeige seine Wiederwahl als Grossrat verhindern wolle.
Bei der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere bestätigt man lediglich einen Vorfall während der Hochjagd im «Bietschi». «Der Wildhut ist ein Fall zur Kenntnis gebracht worden, bei dem es sich um einen Verstoss gegen die Jagdgesetzgebung handeln könnte. Deshalb hat die Dienststelle diese Informationen an die Polizei weitergeleitet, wie das in derartigen Fällen üblich ist. Ob es letztlich zu einer Anzeige kommt, wird die Staatsanwaltschaft entscheiden müssen», erklärt der Walliser Jagdchef Peter Scheibler auf Anfrage. Mehr Informationen könne die Dienststelle im Hinblick auf ein laufendes Verfahren nicht geben.
Artikel
Kommentare
Hans Schliecker, Ried-Brig - ↑35↓26
Vermutliche Jagdvergehen zu beurteilen, da bedarf es einer besonders fachlichen Kompetenz, die nicht sämtliche Beteiligten nachweisen können? Allein von einer Amtsstube aus und freiem Journalismus wird es aus meinen Erfahrungen wahrlich nicht möglich sein! Waidmannsheil
antworten