Tierquälerei | Drittpersonen erwischten Sodomist auf Alpwiese
Italienischer Wanderer versuchte Schaf im Wallis zu missbrauchen
Wasenalp. Im vergangenen August wollte sich ein Italiener (70) auf einer Wanderung in der Simplonregion an einem Walliser Schwarznasenschaf sexuell vergehen. Erst als der Tierquäler auf frischer Tat ertappt wurde, liess er vom Schaf ab.
Der 70-jährige Täter hat seinerzeit, Ende August 2017, mit seinem Fahrzeug von Italien her kommend, bei Gondo die Schweizer Grenze überquert. Um eine Wanderung auf das Furgubäumhorn zu unternehmen, stellte der Mann sein Auto am Ende der befahrbaren Strasse oberhalb des Weilers Wasenalp bei Rothwald ab.
Mit heruntergelassener Hose
Auf den umliegenden Alpwiesen wurde zu jener Zeit eine Herde Walliser Schwarznasenschafe eines Oberwalliser Schafhalters gesömmert. Diesen Tieren begegnete der Senior, als er sich auf seiner Wanderung auf dem Rückweg via Furgubäumlücke Richtung Wasenalp befand. Mit der Absicht, sich an einem der Schafe sexuell zu vergehen, verliess der Italiener daraufhin den Wanderweg, legte seinen Rucksack neben sich ab und zog seine Wander- sowie seine Unterhose bis auf die Knöchel herunter.
Seitlich trat der entkleidete Mann an ein Schaf heran und ergriff es am Hinterlauf. Weil das nervöse Tier sich zu befreien versuchte und probierte, Reissaus zu nehmen, hielt er das Schaf mit einer Hand an dessen Glocke fest. Mit der anderen Hand, so beschreibt die Oberwalliser Staatsanwaltschaft den Tathergang, strich er über das Hinterteil des Tiers, um sich sexuell zu befriedigen.
Täter ergreift Flucht
Zu einer tatsächlichen Vergewaltigung ist es indes nicht gekommen, da der Sodomist von Drittpersonen in flagranti überrascht wurde. Bei seiner Übeltat gestört, hob der Mann seine Hose hoch und suchte das Weite. Im Februar 2018 hat die Oberwalliser Staatsanwaltschaft den italienischen Staatsangehörigen wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz schuldig gesprochen.
Er wurde mit einer Geldstrafe von 70 Franken zu 50 Tagessätzen belegt, was einer Gesamtsumme von 3500 Franken entspricht. Der Vollzug der Geldstrafe, so heisst es im Entscheid, wird unter Ansetzung einer Probezeit auf zwei Jahre verschoben. Ferner wurden dem Täter eine Busse von 400 Franken sowie die Kosten des Verfahrens, welche ebenfalls 400 Franken betragen, aufgebrummt.
pan
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