Justiz | Vorbestrafter Oberwalliser zu hoher Geldstrafe verurteilt
Irrer Sex-Stalker terrorisiert Ex-Freundin
Nach ihrer Trennung sandte ein 47-jähriger Mann aus dem Oberwallis seiner Ex-Freundin Textnachrichten mit wirren Sex-Fantasien. Obwohl sie ihn längst zuvor aufforderte, sie nicht mehr zu kontaktieren. Jetzt kassierte der vorbestrafte Mann eine unbedingte Geldstrafe von 15 700 Franken.
Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis vom Juni 2019, der dem «Walliser Boten» vorliegt, hervorgeht, lebte das Opfer mit dem Mann etwa ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung im Oberwallis. Nach der Trennung führten sie über einen kurzen Zeitraum eine Chat-Konversation auf WhatsApp.
Diese wollte die Frau aber unterbinden, indem sie ihn aufforderte, ihr keine weitere Nachrichten mehr zu senden.
WhatsApp-Nachrichten mit wirren Sex-Fantasien
Diese Aufforderung genügte ganz offensichtlich nicht. Bevor die Frau ihren Ex-Freund blockierte, damit es technisch nicht mehr möglich war, sie telefonisch zu kontaktieren, sandte er ihr noch weitere 40 Nachrichten. In den obszönen Nachrichten schildert der Mann wirre Sex-Fantasien.
Die im Strafbefehl wörtlich genannten Textnachrichten, auf deren Publikation an dieser Stelle aus Gründen des Opferschutzes verzichtet wird, lassen auf einen irren Täter schliessen, der im sexuellen Umgang mit Frauen vor nichts zurückschreckt.
Illegale Waffen bei Hausdurchsuchung beschlagnahmt
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen stellte sich bei der Durchsuchung der Wohnung des angezeigten Mannes heraus, dass er im Besitz von Waffen und Zubehör war, wofür er weder einen Waffenerwerbsschein noch eine kantonale Bewilligung vorlegen konnte. Darüber hinaus sind bei ihm Pyro-Gegenstände beschlagnahmt worden, die er ohne Bewilligung des Bundes von Italien in die Schweiz eingeführt hat. Eine ganze Reihe von diesen fackelte der Angeschuldigte verbotenerweise hierzulande zu Vergnügungszwecken ab.
Geldstrafe von 15 700 Franken
Nun ist der Mann per Strafbefehl vom Juni 2019 der sexuellen Belästigung, der Beschimpfung, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz schuldig gesprochen worden. Aufgrund einer Vorstrafe aus dem Jahr 2017 zu ähnlichen Straftatbeständen, bei welcher der Mann von der Staatsanwaltschaft Oberwallis zu einer auf drei Jahre bedingten Geldstrafe von 8100 Franken verdonnert wurde, sprach die Staatsanwalt in diesem Fall eine unbedingte Geldstrafe von 15 700 Franken aus. Darüber hinaus muss er eine Busse von 1300 Franken zahlen.
Opfer kann Zivilforderungen stellen
Auf einen Widerruf des Strafbefehls von 2017 verzichtete der zuständige Staatsanwalt, schraubte aber die Probezeit von drei auf vier Jahre hoch. Der Verurteilte muss sich auch allfälligen Zivilforderungen des Opfers stellen. Er hat den Strafbefehl akzeptiert. Das Urteil ist damit rechtsgültig.
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