Grosser Rat | Parlament beschliesst einstimmig Eintreten auf das Dekret über den Verfassungsrat
Im Grundsatz sind sich alle einig
Das Dekret über den Verfassungsrat schlägt keine hohen Wellen. Das Parlament hat einstimmig Eintreten beschlossen. Ziel des Dekrets ist es, die Regeln für den Amtsantritt und die Organisation des Verfassungsrates festzulegen.
Das Walliser Stimmvolk hat am 4. März 2018 mit einer deutlichen Mehrheit die Volksinitiative „Für eine Totalrevision der Kantonsverfassung vom 8. März 1907“ angenommen. Gleichzeitig beschloss es, diese Aufgabe einem Verfassungsrat anzuvertrauen.
Überschneidung von Wahlkampagnen vermeiden
Eigentlich wäre für die Modalitäten des Verfassungsrates ein Gesetz nötig. Die Erarbeitung eines solchen Gesetz über den Verfassungsrat inklusive zwei Lesungen im Parlament sowie einer Referendumsfrist von 90 Tagen würde die Wahl der Mitglieder des Verfassungsrates bis weit in die erste Hälfte des Jahres 2019 hinauszögern. Angesichts der zeitlichen Nähe zu den Nationalratswahlen ist dies aber nicht sinnvoll. Aus diesem Grund hat der Staatsrat vorgeschlagen, die Modalitäten des Verfassungsrates per Dekret festzulegen. Mit dieser Lösung kann die Überschneidung zweier Wahlkampagnen vermieden werden. Die im Dekret vorgesehenen Regeln betreffen die Einsetzung des Verfassungsrates.
Die Wahl findet am 25. November statt
Wann die Mitglieder des Verfassungsrates gewählt werden, wird offiziell zwar erst Ende Juni festgelegt, doch schon heute steht fest, dass diese am 25. November 2018 stattfinden werden. Der Beschluss betreffend der Aufteilung der Verfassungsratsmitglieder auf die einzelnen Bezirke wird im Sommer verabschiedet. Die Listen können dann zwischen dem 15. August und dem 1. Oktober 2018 hinterlegt werden. Die Listen-Nummern werden am 2. Oktober 2018 ausgelost. Die Wählerinnen und Wähler erhalten das Wahlmaterial dann Anfang November 2018. Bereits einen Tag nach den Wahlen tritt das konstituierende Büro am 26. November 2018 zusammen. Das Datum für die konstituierende Session ist der 17. Dezember 2018. Der Verfassungsrat wird sein Budget jedes Jahr dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreiten müssen.
Die Dauer soll auf vier Jahre begrenzt sein
In diesen wesentlichen Punkten war sich das Parlament gestern einig. Nicht aber, was die Dauer der Arbeiten des Verfassungsrates betrifft. Im Dekret ist sie auf vier Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist sollte die neue Kantonsverfassung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden können. Die CSPO findet, dass man im Dekret eine Verlängerung von einem Jahr einbauen sollte. „Vier Jahre ist ein sehr sportlicher Zeitplan“, sagte Manfred Kuonen. Die CVPO hielt entgegen, dass es alle anderen Kantone bereits geschafft hätten, die festgelegten Fristen einzuhalten. Die SVP betonte, dass sie von Anfang an gegen eine Totalrevision der Kantonsverfassung und auch gegen die Einsetzung eines Verfassungsrates. „Wir werden uns aber mit Engagement und Motivation bei der Diskussion des Dekrets beteiligen“, sagte Michel Sforza von der SVP Unterwallis.
Staatsrat Frédéric Favre betonte, dass das Wallis nicht der erste Kanton sein wolle, der für die Erarbeitung einer neuen Verfassung mehr als vier Jahre braucht. „Wir müssen jenen Personen, die Lust haben, unsere Verfassung von morgen zu erarbeiten, Vertrauen schenken.“ Weil Eintreten auf das Dekret von keiner Fraktion bestritten wurde, fand gar keine Abstimmung darüber statt. Das Gechäft wird heute Mittwoch in erster Lesung und wohl einziger Lesung behandelt.
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