Landwirtschaft | Frühlingsfrost verursacht grosse Schäden
Horrorszenario für Walliser Winzer
Der erste Frühlingsfrost hat den Walliser Weinbergen arg zugesetzt. Hunderte Hektaren sind betroffen.
Die milden Temperaturen zu Beginn des Jahres führten zu einem frühzeitigen Laubaustrieb der Reben. Das Weinbauamt meldete diesbezüglich einen Vorsprung von rund zwei Wochen auf den Zehnjahresdurchschnitt. Diese Situation setzte die Reben stärker dem Frühlingsforst aus. In der ersten Nacht vom 18. auf den 19. April 2017 waren vor allem die Rebberge im Tal und zuunterst der Hänge betroffen.
Die ersten Einschätzungen des Weinbauamtes zeigen, dass mehr als 550 Hektaren zwischen Sitten und Martinach stark betroffen sind. In der Nacht vom 19. auf den 20. April 2017 wurden noch tiefere Temperaturen gemessen. Laut ersten Kontakten mit den Weinbauern sind auch die Rebberge zwischen Visp und Sitten stark vom Frost in Mitleidenschaft gezogen worden. Angesichts der eisigen Temperaturen ist der gesamte Walliser Weinberg betroffen.
Ausmass derzeit noch erfasst
Zurzeit sei es noch nicht möglich, das Ausmass der zusätzlich betroffenen Flächen festzustellen, meldet der Kanton in einer Mitteilung. Zudem könnte sich die Lage mit den für Donnerstag- und Freitagnacht gemeldeten Temperaturen noch verschlimmern. Das Weinbauamt wird weiterhin in seinen Pflanzenschutzmitteilungen über die Pflege der vom Frost befallenen Reben informieren. Die Mitarbeitenden des Amts würden den Weinbauern zur Verfügung stehen, heisst es.
Das Amt für Strukturverbesserungen kann betroffene Weinbauern laut Kanton mit verschiedenen Finanzhilfen unterstützen, namentlich mit zinslosen Darlehen oder einem Rückzahlungsaufschub für Weinbauern mit einem landwirtschaftlichen Kredit. Und schliesslich könnten zinslose Kredite für den Wiederaufbau des Pflanzenguts bewilligt werden.
Spezifische Hilfen möglich
Eine genauere Bilanz des Schadensausmasses wird erst nach der Kaltfront erstellt, die derzeit das Wallis heimsucht. Das Amt für Obstbau ist ebenfalls dabei, die Schäden an den Fruchtbäumen zu evaluieren. Eine vollständige Bilanz erfolgt, sobald eine komplette Standortbestimmung gemacht werden kann. Bei grossen Schäden könnten gar spezifische Hilfen zugebilligt werden.
Mehr zum Thema im «Walliser Boten» vom Freitag.
pd / pmo
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